LeberzirrhoseHepatische Enzephalopathie antibiotisch therapierbar

In der Therapie der Hepatischen Enzephalopathie (HE) sind deutliche Fortschritte erzielt worden, wie PD Dr. Holger Hinrichsen, Kiel betonte. Zunächst: Die früher übliche Eiweißrestriktion ist ohne belegten Vorteil und im Einzelfall gefährlich, weil dadurch die Eiweißbilanz der Patienten verschlechtert werden kann. Wichtige Therapieschritte sind hingegen:

  • Gabe von Ornithin-Aspartat, 3 X /d, 6 bis max. 9 Gramm
  • Gabe von Lactulose, um 2-3 weiche Stuhlgänge/Tag zu erreichen
  • Antibiotika, wobei Rifaximin-α (Xifaxan® 550mg) das Mittel der Wahl ist.

Primär vermag die Gabe von Rifaximin-α die Häufigkeit von Komplikationen zu vermindern. Es gibt jedoch auch Hinweise auf eine Wirkung quoad vitam, da praktisch alle Komplikationen der HE (z. B. Aszites oder bakterielle Peritonitis) die Lebenserwartung vermindern.

Bei dem Thema, ob Erkrankungen, die durch Alkoholabusus (mit) verursacht werden, mit der gleichen Sorgfalt therapiert werden sollten wie etwa maligne Erkrankungen, betonte der Jurist und Rechtsphilosoph Prof. Thomas Gutmann, Münster, dass jede Diskriminierung von Patienten vermieden werden müsse, z. B. bei der ausreichenden Antibiose bei der HE oder dem Zugang zur Organtransplantation – selbst bei Patienten, die einen kompletten Alkoholverzicht nicht schaffen. Entgegenstehende Richtlinien der BÄK grenzten an das Delikt der “Tötung in mittelbarer Täterschaft”.

Quelle: Fachpressegespräch: “Alkoholische Leberzirrhose und ihre Komplikationen – im Spannungsfeld zwischen Therapie, Recht und Ethik” am 06.05.2019 anlässlich der 125. Jahrestagung der DGIM in Wiesbaden. Veranstalter: Norgine

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.