In der Therapie der Hepatischen Enzephalopathie (HE) sind deutliche Fortschritte erzielt worden, wie PD Dr. Holger Hinrichsen, Kiel betonte. Zunächst: Die früher übliche Eiweißrestriktion ist ohne belegten Vorteil und im Einzelfall gefährlich, weil dadurch die Eiweißbilanz der Patienten verschlechtert werden kann. Wichtige Therapieschritte sind hingegen:
- Gabe von Ornithin-Aspartat, 3 X /d, 6 bis max. 9 Gramm
- Gabe von Lactulose, um 2-3 weiche Stuhlgänge/Tag zu erreichen
- Antibiotika, wobei Rifaximin-α (Xifaxan® 550mg) das Mittel der Wahl ist.
Primär vermag die Gabe von Rifaximin-α die Häufigkeit von Komplikationen zu vermindern. Es gibt jedoch auch Hinweise auf eine Wirkung quoad vitam, da praktisch alle Komplikationen der HE (z. B. Aszites oder bakterielle Peritonitis) die Lebenserwartung vermindern.
Bei dem Thema, ob Erkrankungen, die durch Alkoholabusus (mit) verursacht werden, mit der gleichen Sorgfalt therapiert werden sollten wie etwa maligne Erkrankungen, betonte der Jurist und Rechtsphilosoph Prof. Thomas Gutmann, Münster, dass jede Diskriminierung von Patienten vermieden werden müsse, z. B. bei der ausreichenden Antibiose bei der HE oder dem Zugang zur Organtransplantation – selbst bei Patienten, die einen kompletten Alkoholverzicht nicht schaffen. Entgegenstehende Richtlinien der BÄK grenzten an das Delikt der “Tötung in mittelbarer Täterschaft”.
Quelle: Fachpressegespräch: “Alkoholische Leberzirrhose und ihre Komplikationen – im Spannungsfeld zwischen Therapie, Recht und Ethik” am 06.05.2019 anlässlich der 125. Jahrestagung der DGIM in Wiesbaden. Veranstalter: Norgine