In Altenheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen soll ein individuelles Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase gemacht werden. Diese Leistung zur “Gesundheitlichen Vorsorgeplanung” (GVP) wird durch die gesetzlichen Krankenkassen honoriert, so sieht es das Hospiz- und Palliativgesetz vor. In allen Bereichen umgesetzt wird die bereits 2015 formulierte Neuerung allerdings bislang nicht, wurde beim 111. Aachener Hospizgespräch in Stolberg moniert.
Wie Prof. Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Aachen, betonte, setzt die Umsetzung der GVP qualifizierte Mitarbeiter in den entsprechenden Einrichtungen voraus. Auch den Ärzten kommt aus seiner Sicht bei der Beratung und der möglichst konkreten Festlegung gewünschter oder nicht gewünschter medizinischer Maßnahmen am Lebensende eine besondere Rolle zu. Wahrgenommen wird diese allerdings oft nicht, viele Ärzte wissen bislang nicht um die Chancen der GVP: “Aus meiner Sicht fehlt es an Initiativen, um die Einbindung der Ärzte einheitlich zu regeln, obwohl diese von den Einrichtungen oft gewünscht wird”, so Rolke.
Die Bemühung um die Etablierung der GVP darf nach seinen Worten zudem nicht zur Illusion führen, die letzte Lebensphase sei komplett planbar. “Wir müssen bei der Beratung stets auch die Unplanbarkeit am Lebensende berücksichtigen”, erklärte der Palliativmediziner.
Quelle: 11. Aachener Hospizgespräch am 1.02.2020 in Stolberg, unterstützt von Grünenthal