Covid-19-VorsorgeverordnungAnspruch auf Corona-Impfung ab 1. März nur noch nach Schutzimpfungs-RL
Bisher waren beispielsweise Impfungen mit einem zwar zugelassenen, aber in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht genannten Impfstoff möglich, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für medizinisch erforderlich hält. Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg.