Im Artikel “In 4 Schritten zum E-Rezept” (HA 17/23) wurde versehentlich geschrieben, dass es bald möglich sein soll, den E-Rezept-Token per KIM an Versicherte zu schicken. Richtig ist, dass der Token via KIM an Apotheken gesendet werden können soll.
Zudem wurde im Vorspann ungenau formuliert: Das E-Rezept wird ab 2024 nicht Pflicht für Praxen. Gleichwohl kommt der ab diesem Zeitpunkt vorgesehene Honorarabzug für diejenigen, die die nötige Technik nicht vorhalten, einer Verpflichtung sehr nahe.
red