Praxen, die technisch nicht in der Lage sind, das E-Rezept ab 1. Januar 2024 umzusetzen, soll das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt werden. Das sieht der Referentenentwurf für ein Digitalgesetz vor (siehe Artikel “Digitalgesetz: 4 Folgen für die Praxis“).
Im Einklang mit dem Gesetzentwurf hat die Gematik Ende Juni ihren Beschluss zum stufenweisen Roll-out des E-Rezeptes – gegen die Stimmen der KBV – aufgehoben. Es wird mit Jahresbeginn flächendeckend Pflicht.
red