Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

DigitalisierungÜber drei Millionen E-Rezepte eingelöst

Versicherte können ihr E-Rezept seit 1. Juli mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen.

Über drei Millionen E-Rezepte wurden bis Ende Juli eingelöst. Das teilten die Krankenkassen im August mit. Wurden im Juni 2023 knapp 250.000 E-Rezepte eingelöst, waren es im Juli demnach bereits fast 350.000.

Die Kassen erklären den Anstieg damit, dass Versicherte ihr E-Rezept seit 1. Juli mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen können. Inzwischen seien auch “fast alle Apotheken” technisch bereit dafür.

Für Praxen wird das E-Rezept ab 1. Januar 2024 Pflicht; der Hausärztinnen- und Hausärzteverband mahnt seit jeher eine praxistaugliche Umsetzung an.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.