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Werbung für SchwangerschaftsabbrücheÄrztin appelliert an Merkel für neues Abtreibungsrecht

Inwiefern dürfen Ärzte auf ihrer Praxis-Webseite über Schwangerschaftsabbrüche als medizinisches Angebot informieren? Diese Frage sorgt in der Politik aktuell für Ärger. Nun meldet sich die Allgemeinmedizinerin zu Wort, deren Fall Auslöser der Debatte war.

Gießen. Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Ärztin Kristina Hänel aus Gießen hat an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert, sich für Änderungen im Abtreibungsrecht einzusetzen. „Helfen Sie, die Debatte um den §219a zu versachlichen”, schrieb die Medizinerin in einem am Dienstag veröffentlichten Brief an die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel. Und weiter: „Ich möchte Sie dringend darum bitten, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen.”

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften. Hänel hatte auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten, das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Ende November zu 6000 Euro Strafe.

Nach dem Urteil entbrannte die Debatte neu, ob mehr Informationsrechte für Frauen beim Thema Abtreibung erlaubt werden sollen. Hänel hat dazu auch schon eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern an den Bundestag überreicht.

Quelle: dpa

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