Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) sind zum 1. Oktober auch zwei neue EBM-Ziffern an den Start gegangen: die 40130 und 40131 EBM. Diese sind für den postalischen Versand der Papier-AU gedacht und mit je 81 Cent bewertet.
Die 40130 EBM können Ärztinnen und Ärzte abrechnen, wenn die Übertragung der E-AU an die Kasse nicht funktioniert hat – und diese infolgedessen als Papierexemplar geschickt werden muss. Frühestens darf die Ziffer aber angesetzt werden, wenn die Übermittlung bis zum “Ende des nachfolgenden Werktages” nicht stattgefunden hat.
Die 40131 EBM ist für den Versand der Papier-AU an Hausbesuchs-Patienten gedacht. Sie kann daher nur in Verbindung mit einer Besuchsleistung abgerechnet werden. Die Legende listet die 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418 EBM. red
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