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Editorial HA 17/2021eAU: Vorsicht bei der Umstellung

Sind Sie startklar für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)? Nein? Dann gehören Sie wohl zu der Hälfte der Niedergelassenen, die auf bessere Technik gehofft haben. Zwar gibt es keine Daten darüber, wie viele Praxen die Voraussetzungen erfüllen, aber in etwa die Hälfte besitzt einen elektronischen Heilberufsausweis [1], den es für die eAU braucht (s. “Der Hausarzt” 16/21).

Nach jetzigem Kenntnisstand sind weniger als 10% der gesetzlichen Krankenkassen technisch imstande, die eAU elektronisch entgegenzunehmen [2]. Zum 1. Oktober ist die eAU gestartet, doch bis zum Jahresende bleibt Zeit, die Praxis umzustellen.

Ab Januar soll die eAU dann verpflichtend werden. Hinter diese Frist setzt nicht nur der Deutsche Hausärzteverband derzeit ein großes Fragezeichen. Schließlich sind auch viele Kassen noch nicht für den Empfang gerüstet.

Daher schadet es nicht, beim Update der Praxissoftware darauf zu achten, dass weiterhin eine Papier-AU ausgestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund kommen die beiden neuen EBM-Ziffern für den AU-Versand gelegen. Ersetzt die 40130 EBM doch wenigstens das Porto, wenn die AU an die Kasse geschickt werden muss, weil es digital nicht funktioniert hat.

Auch beim E-Rezept scheint derzeit einiges nicht rund zu laufen. So teilte die Gematik Ende September mit, dass die Testphase bis Ende November verlängert wird [3]. Für Praxen fehlten die Updates, für Patienten die neue Gesundheitskarte mit PIN. Medien berichten von zahlreichen Fehlern vom Praxisdrucker über die Telematikinfrastruktur bis hin zur Kassenschnittstelle [4].

Angesichts dieser Bedingungen bleibt nur zu hoffen, dass die Forderungen der Delegierten des Deutschen Hausärztetags nach einem Aufschub des Starttermins bei der neuen Bundesregierung Gehör findet, meint Ihre

Dr. Monika von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

Quellen:

  1. Krüger A. So bereiten Sie sich auf die neue E-AU vor. https://hausarzt.link/WMhU8
  2. Pressemitteilung Hausärzteverband Rheinland Pfalz vom 30.09.21
  3. Pressemitteilung der Gematik vom 30.9.2021
  4. Gematik verlängert Testphase, Ärztenachrichtendienst 30.9.21, https://www.aend.de/article/214437
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