Für das Ausstellen eines sogenannten Impfzertifikats erhalten Ärztinnen und Ärzte sechs Euro je Erst- und Zweitimpfung, sofern die Impfung in der eigenen Praxis stattgefunden hat.
Wird der QR-Code direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt, sind es je zwei Euro. Das sieht die zum 7. Juni überarbeitete Impfverordnung vor. Die Bundesregierung hat die PVS-Hersteller aufgefordert, mit dem Software-Update Ende Juni – spätestens aber zum 12. Juli – ein entsprechendes Software-Modul bereitzustellen. Es soll für die Praxen kostenfrei sein.
Bei Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, erhalten Ärzte aufgrund des Prüfaufwands 18 Euro je Zertifikat. Werden die Nachweise für Erst- und Zweitimpfung einer Person in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erstellt, wird das zweite Zertifikat mit sechs Euro vergütet.
Tipp:
Mehr zur Abrechnung der Corona-Impfung finden Sie im Artikel “Corona-Impfung: Ziffern und Suffixe im Blick behalten“.