TelematikinfrastrukturTI-Pauschalen: BMG bessert in einigen Punkten nach

Nach scharfer Kritik an den Regeln zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einigen Bereichen Verbesserungen vorgenommen, die rückwirkend zum 1. Juli gelten. Das teilt die KBV mit.

Bei den Regeln zur Finanzierung der TI hat das Bundesgesundheitsministerium nachgebessert.

Berlin. Einige, aber nicht alle Kritikpunkte von KBV und KVen an den Regeln zur Finanzierung der TI, sind rückwirkend vom Bundegesundheitsministerium umgesetzt worden.

In den auf den letzten Drücker vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Juli festgelegten Regeln waren zum Beispiel größere Praxen mit mehr als neun Ärzten/Psychotherapeuten nicht berücksichtigt worden.

Bei diesen größeren Praxen steigt die Pauschale ab sofort stufenweise um einen festen Betrag an. Wenn zehn bis zwölf Ärzte in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten, wird die TI-Pauschale (sofern die TI-Erstausstattung vor 2021 erfolgte und noch kein Konnektortausch erfolgt ist) um 28,60 Euro auf 352,50 Euro erhöht. Bei 13 Ärzten kommen weitere 28,60 Euro dazu, erklärt die KBV.

Modul zu E-Arztbriefen erst ab März 2024 vorhalten

Außerdem wurde festgelegt, dass es bei der Anzahl der Ärzte künftig egal ist, ob jemand Vollzeit oder verkürzt arbeitet. Die Anzahl der Köpfe ist entscheidend.

Eine weitere Erleichterung: Praxen müssen erst ab März 2024 in der Lage sein, elektronische Arztbriefe zu versenden. Eigentlich hatte das BMG dies bereits ab 1. Juli 2023 gefordert, obwohl noch nicht alle Softwarehäuser dieses Modul anbieten.

Außerdem hat das BMG eine wichtige Frist verlängert. Bis jetzt können Ärzte und Psychotherapeuten die bis zum 30. Juni 2023 entstandenen Ansprüche auf die alten Finanzierungspauschalen bis zum 31.Dezember 2023 geltend machen. Das ist nun bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Ausnahmen, wenn TI-Module nicht nutzbar sind

Bestimmte Fachgruppen können zudem von Nachweispflichten ausgenommen werden, da sie bestimmte TI-Module gar nicht nutzen. Dazu gehören zum Beispiel Psychotherapeuten, die weder AU-Bescheinigungen noch Arzneimittelverordnungen ausstellen.

Erleichterungen gibt es laut KBV auch bei den Nachweispflichten für Vertragsarztpraxen, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf die TI-Pauschale ihr Praxisverwaltungssystem wechseln. Sie müssen einen Großteil der Nachweise erst ab dem zweiten Quartal 2024 darlegen.

Hauptkritik bleibt

Die Änderungen waren dringend nötig, meint die KBV, die sich dennoch nicht zufrieden zeigt. An den Hauptkritikpunkten habe sich nichts geändert: Der nicht ausreichenden Erstattung der TI-Kosten und der sanktionsmäßigen Kürzung der Pauschalen – wenn Praxen festgelegte Anwendungen nicht vorhalten.

Cave: Bei den Pauschalen gilt: Wenn eine Anwendung fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale bezahlt.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.