Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Bundesnotarkammer (BNotK) haben eine Broschüre erstellt, die verständlich erläutert, was bei der Dokumentation einer Entscheidung zur Organspende in einer Patientenverfügung zu beachten ist.
BZgA/BNotKNeue Broschüre: Organspende in der Patientenverfügung
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