Geht es nach den Politikern, sollen Ärztinnen und Ärzte am liebsten nichts mehr per Post oder Fax verschicken, sondern elektronisch über KIM. Daher wurden im Sommer 2020 die bisherigen Porto- und Kopie-Ziffern im EBM abgeschafft und neue eingeführt, die pro LANR auf eine lächerliche Summe pro Quartal begrenzt wurden.
Erst nachträglich fiel den Zuständigen auf, dass die neue Infrastruktur noch nicht funktioniert. Daher wurde zumindest diese Begrenzung bis Oktober 2021 aufgehoben, sodass Ärztinnen und Ärzte die neuen Ziffern immerhin bei jedem Brief an Weiterbehandler abrechnen können!
Hinzu kommt in der aktuellen Pandemie, dass Praxen Rezepte, Überweisungen und Telefon-AU auch an Patienten schicken und hierfür das Porto mit der 88122 EBM abrechnen können – befristet bis zunächst 31. März. Die per Videosprechstunde ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und “Kind krank”- Bescheinigungen (Muster 21) dürfen unbefristet zugeschickt werden – natürlich gibt es dafür mit der 40128 und 40129 EBM eigene extrabudgetäre Ziffern (s. Tab. 1), es wäre ja sonst zu einfach!