In Hessen können Hausärzte, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, Besuche auf einer Pflegestation auch in den Verträgen mit der AOK, Ersatzkassen (EK) und teilweise Betriebskrankenkassen (BKK) abrechnen. Dies wurde in “Der Hausarzt” 2/21 versehentlich falsch berichtet, die Redaktion bittet dies zu entschuldigen.
Richtig ist: Aktuell können Hausärzte diese Besuche mit der AOK nach 01410 bis 01413 abrechnen, für die EK nur mit den Nrn. 01410 und 01413. Für die BKKen sind im GWQ-Vertrag die Besuche alle durch die Pauschale abgegolten, im Spectrum-Vertrag wird die 01410 als Einzelleistung vergütet.