Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa der Renten- und Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen, ist künftig eine generelle Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen vorgesehen.
Das sieht das Führungspositionengesetz II vor, das das Bundeskabinett im Januar beschlossen hat. Diesem zufolge muss in allen Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern künftig mindestens eine Frau sitzen.
Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein.
Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Jana Husemann, Sprecherinnen des Forums Hausärztinnen im Deutschen Hausärzteverband, geht das Gesetz nicht weit genug. Zwar sei es gut, dass sich die Bundesregierung zum Instrument der Quote bekennt, “um endlich voranzukommen und für mehr Vielfalt in Führungsetagen zu sorgen”, heißt es in einer Stellungnahme der Spitzenfrauen Gesundheit, denen die beiden angehören.
Doch der Schlusspunkt bei den Kassen ist den Spitzenfrauen zu früh gesetzt. “Es wäre folgerichtig, alle Organisationen des Gesundheitswesens, die im Fünften und Elften Buch des Sozialgesetzbuches mit Aufgaben der Daseinsvorsorge betraut sind, in die Regelung aufzunehmen.”