Berlin. Alle Personen ab 60 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (21. Januar) beschlossen.
Damit der Anspruch bereits ab 60 Jahren wirklich greift, muss der entsprechende Antrag des Herstellers auf die Zulassungserweiterung zur Anwendung bei 60- bis 64-Jährigen noch positiv entschieden werden. Bis zu dieser werden 60- bis 64-Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenza-Impfstoffen geimpft.
In Deutschland ist aktuell erst ein hochdosierter Grippeimpfstoff verfügbar (Efluelda®, in USA: Fluzone High-Dose Quadrivalent). Dieser ist bislang für Erwachsene ab 65 Jahren zugelassen und wird in Deutschland nur in Heimen verimpft. Dabei handelt es sich um einen Impfstoff mit inaktivierten Influenzaviren. Um eine bessere Immunantwort bei älteren Patienten zu erzielen, enthält er die vierfache Menge an Antigenen – jedoch kein Adjuvans zur Wirkverstärkung.
Mit der beschlossenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, auch Personen ab 60 Jahren mit einem inaktivierten, quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination gegen die saisonale Influenza zu impfen (Epidemiologisches Bulletin 1/2021).
„Da es sich bei der saisonalen Grippe um eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung handelt, kann bereits mit einer leicht besseren Wirksamkeit eines Impfstoffs eine relevante Anzahl an Grippeerkrankungen und an schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden“, schreibt der G-BA nun.
Mit der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie schaffe man “heute die Basis für die rechtzeitige Planung der Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2021/22”. Der Beschluss des G-BA liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Wird er nicht beanstandet, tritt er nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. April 2021 in Kraft.