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Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)Bundesrat winkt E-Akte durch

Bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hatte der Bundesrat Mitte September ein großes Programm zu bewältigen – darunter auch für Ärzte relevante Themen:

  • E-Patientenakte: Der Bundesrat hat einen Haken an das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) gemacht und damit auch an die E-Patientenakte, die Versicherte ab 1. Januar 2021 von ihrer Krankenkasse angeboten bekommen müssen. Mit dem Beschluss wurden zunächst “abgespeckte” Regeln für den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandete dies deutlich. Er plane Anweisungen an 65 Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene “Warntexte” an Versicherte schicken müssten. Denn: Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
  • Intensivpflege:Für die Pflege schwerkranker Menschen etwa mit künstlicher Beatmung kommen neue Qualitätsvorgaben. Die Medizinischen Dienste sollen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem sollen Krankenhäuser und Heime stärker versuchen, Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen.
  • Tabak-Werbeverbote:Ab 2022 kommt ein Reklameverbot auf Plakatwänden – zuerst für herkömmliche Tabakprodukte, ab 2023 auch für Tabakerhitzer, ab 2024 für E-Zigaretten. Schon ab 1. Januar 2021 ist Kinowerbung fürs Rauchen tabu, wenn ein Film für unter 18-Jährige freigegeben ist.

Langversion online: www.hausarzt.link/JyXZE

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