Am 10. Juni hat der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) in seiner Funktion als “Schiedsamt” eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Insbesondere die abgelehnten Anträge sind zum Nachteil für die hausärztliche Versorgung.
WICHTIG: Zur Weiterentwicklung des hausärztlichen Kapitels im EBM hatte die KBV die Aufnahme eines Zuschlags zur Förderung der strukturellen Qualität mit der Durchführung relevanter technischer Untersuchungen (“technische Basisdiagnostik”) in der hausärztlichen Versorgung vorgeschlagen, um die Bewertungsabsenkungen zahlreicher technischer Leistungen mit der EBM-Reform zum 1. April auszugleichen.
Der GKV-Spitzenverband hat dies abgelehnt. Es wurde allerdings vereinbart, dass es nach den Verhandlungen zum Orientierungspunktwert für 2021 ein Spitzengespräch zu grundsätzlichen strukturellen Fragen in der hausärztlichen Versorgung geben soll. Obgleich der EBA in seiner 64. Sitzung am 11. Dezember 2019 festgelegt hatte, dass eine Höherbewertung der Besuchsleistungen im EBM erfolgen soll, wurde eine Anhebung der Hausbesuchshonorare von den Kassen ebenfalls abgelehnt und auf ein Spitzengespräch im Dezember des Jahres vertagt.
Angesichts dessen, dass die KBV Ende Juni davon ausging, dass bei den Honorarverhandlungen für 2021 nicht mehr als eine Nullrunde möglich sei, ist bei einer Aufwertung der Hausbesuche Skepsis geboten. Immerhin: Hausärzte haben – sofern nicht bereits geschehen – weiter die Option, auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) auszuweichen!