Seit 1. März sollte eine Mehrfachverordnung von Arzneimitteln bei GKV-Patienten möglich sein (“Der Hausarzt” 4/20), doch die Neuregelung lässt noch auf sich warten, wie kurz vor Redaktionsschluss bekannt wurde. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ende Februar zur Umsetzung dieser Neuerung mit dem Masernschutzgesetz mit. Demnach stimmten KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband derzeit noch die Details ab.
Die gesetzliche Regelung zur Mehrfachverordnung sieht vor, dass Vertragsärzte chronisch Kranken die Dauermedikation so verschreiben können, dass mit einem Rezept mehrere Abgaben möglich sind. Apotheker dürften dann das Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben, ohne dass der Patient erneut zum Arzt geht. Voraussetzung ist eine entsprechende Kennzeichnung des Rezeptes durch den Arzt. Worauf Ärzte dabei in der Praxis noch achten sollten, hat “Der Hausarzt” in Ausgabe 4/20 für Sie zusammengefasst.
Sobald die Details zur Mehrfachverordnung feststehen, wird dazu aktuell auf www.hausarzt.digital informiert.