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Aktuell im Gespräch“Die Organspende soll in Praxen präsent sein”

Stephan Pilsinger sitzt nicht nur für die CSU im Bundestag, als Hausarzt arbeitet er auch regelmäßig in einer bayerischen Praxis. Im Interview mit "Der Hausarzt" erklärt er, wie sich die neue Organspende-Beratung in den Praxisabläufen zeigen wird – und gibt einen ersten Ausblick auf die Höhe der Vergütung.

Stephan Pilsinger ist Arzt – und seit 2017 CSU-Bundestagsabgeordneter. Er ist Mitglied im Gesundheits- sowie im Familienausschuss.

Hausärzte sollen künftig verstärkt zur Organspende beraten. Wo sehen Sie aus Ihren eigenen Erfahrungen im Praxis- und Klinikalltag besonderen Beratungsbedarf? Welche Fragen treiben Patienten um?

Pilsinger: Der Hausarzt hat ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten und ist deswegen meiner Meinung nach auch der beste Ansprechpartner für dieses sehr persönliche Thema. Meiner Erfahrung nach bestehen bei Patienten vor allem Unklarheiten in Bezug auf die Vorausset-zungen für eine Organspende sowie auf den eigentlichen Prozess der Organentnahme. Werden solche Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet, hält das die Menschen von der Spende ab. Hier sind die Hausärzte als qualifizierte Ansprechpartner gefragt. Mit unserem neuen Gesetz wird diese Beratungsleistung der Hausärzte jetzt regelhaft in den Leistungskatalog aufgenommen.

Für Hausärzte bedeutet die neue Beratungsleistung auch mehr Aufwand. Warum ist es wichtig, das Gespräch entsprechend zu honorieren?

Genau aus diesem Grund schaffen wir eine entsprechende Abrechnungsziffer. Mithilfe der vertrauensvollen Beratung der Hausärzte können wir die Zahl der Organspenden künftig nachhaltig steigern, ohne mit einer Widerspruchsregelung in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreifen zu müssen. Schon allein dafür lohnt es sich!

Können Sie schon einen Ausblick geben, wie hoch die Vergütung für die Beratung ausfallen könnte?

Die Vergütung für ein solches Beratungsgespräch muss auf jeden Fall leistungsgerecht erfolgen. Als Bezugspunkt könnte beispiels-weise das problemorientierte Gespräch dienen, das aktuell mit etwa zehn Euro bewertet wird. Nehmen die Patienten das Beratungsangebot regelmäßig in Anspruch, wäre dann mit einer jährlichen extrabudgetären Vergütung von rund 400 Millionen Euro zu rechnen.

Wie genau wird das Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patient aussehen?

Bei Bedarf können Hausärzte ihre Patienten aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen. Inhalt dieser Gespräche sind in der Regel Informationen über die Möglichkeit der Spende, ihre Voraussetzungen sowie ihre Bedeutung für die schwer kranken Empfänger. Hier kann der Arzt natürlich viel vertrauensvoller beraten als beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).Wichtig war uns aber auch, dass die Beratung ergebnisoffen erfolgen muss – es besteht also weiterhin keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende.

Inwiefern kann das Praxispersonal unterstützen – indem etwa Infomaterial schon im Vorfeld ausgegeben wird?

Zur Unterstützung der Beratung der Hausarztpraxen wird die BZgA den Praxen künftig entsprechende Aufklärungsunterlagen sowie Organspendeausweise zur Verfügung stellen. Nach einem Beratungsgespräch mit dem Arzt kann das Praxispersonal dem Patienten diese Unterlagen, beispielsweise gemeinsam mit einem Rezept, aushändigen. Das Thema Organspende soll von nun an deutlich präsenter sein – auch in den Praxen. Entsprechende Unterlagen sollten also nicht nur auf Anfrage ausgehändigt werden, sondern im besten Falle auch bereits aus- liegen.

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