OrganspendeCSU-Experte für 10-Euro-Sanktion bei fehlender Organspende-Erklärung

In Deutschland werden weit weniger Organe gespendet als von Todkranken benötigt. Ein neuer Vorschlag zielt darauf ab, dass sich alle erklären sollen - anderenfalls soll sich dies im Geldbeutel bemerkbar machen.

Sollten sich Bürgerinnen und Bürger verpflichtend in ein Organspenderegister eintragen müssen?

Berlin. Angesichts des Mangels an Spenderorganen sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung nach Vorstellungen aus der CSU verpflichtend in das geplante Organspenderegister eintragen müssen.

“Versicherte, die dieser Aufforderung trotz ausreichender Frist nicht nachkommen, sollten einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von monatlich 10 Euro bezahlen, bis die Eintragung ins Register erfolgt ist”, schrieb der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger in einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag 22.1.) berichtete zuerst darüber.

Die Einrichtung eines Organspenderegisters war 2020 beschlossen worden. Nach einigen Verzögerungen soll es voraussichtlich im ersten Quartal 2024 starten. Abschließende Testläufe sollten bis Ende Februar, Anfang März abgeschlossen sein, teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag (22.1.) mit.

Kassen sollen Menschen auffordern

In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.

Pilsinger schlug vor, dass alle Krankenkassen zukünftig all ihre Versicherten zweimal schriftlich auffordern sollen, ihren Willen zu dokumentieren. Eintragen können soll man neben der Bereitschaft und einem Nein zur Organspende auch “Ich kann mich nicht entscheiden”.

Pilsinger begründete dies damit, “dass es Menschen gibt, die sich nicht für oder gegen eine Organspende entscheiden können, weil sie die Dimension dieser Entscheidung aus ihrer kognitiven Fähigkeit heraus nicht erfassen können oder weil sie psychisch nicht in der Lage sind, eine selbst bestimmte Entscheidung zu treffen”.

Skeptische Reaktionen

Auf die vorgeschlagene Sanktionierung reagierten die Krankenkassen ablehnend. “Bei der Diskussion um die Organspende geht es um eine grundlegende gesellschaftliche Frage, bei der ich skeptisch bin, ob monatliche Strafzahlungen, die auch noch zu einem gewaltigen bürokratischen Mehraufwand führen würden, der richtige Ansatz wären”, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands der “Ärzte Zeitung”.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, verlangte statt neuer Vorschläge die Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

“Denn seit vier Jahren gibt es ein auf einem Kompromissvorschlag basierendes Gesetz, das aber nicht umgesetzt wird. Kaum ein Bürgeramt erfüllt hier seine Informationspflicht”, sagte Brysch. “Auch sind die Gesundheitsminister von Bund und Ländern gefordert, das beschlossene Online-Organspenderegister endlich an den Start zu bringen.”

8400 Kranke warten auf Organe

Eine Eintragung in das Register soll nach den Vorstellungen Pilsingers nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei Apotheken, Ärzten und Zahnärzten sowie etwa zu Hause online ermöglicht werden.

Derzeit warten laut Deutscher Stiftung Organtransplantation rund 8400 Menschen in Deutschland auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.