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Zimmermann rechnet abVakuumversiegelung von Wunden auch in der Hausarztpraxis möglich

Seit Jahresbeginn können Vakuumversiegelungstherapien auch ambulant durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kurz vor dem Jahreswechsel einen Beschluss zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden gefasst. Bei Patienten, bei denen unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist, kann diese demnach künftig auch ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden (“Der Hausarzt” 1/20). Durch eine Vakuumversiegelungstherapie soll die Wundheilung gefördert werden, indem Wundflüssigkeiten und Exsudate aus dem Wundgebiet entfernt werden. Dies erfolgt durch einen kontinuierlich kontrollierten Unterdruck in einem geschlossenen System, wobei die Wunde dabei mit entsprechenden Wundfüllmaterialien abgedeckt wird.

Wichtig: Die Anwendung der neuen Methode bei der Versorgung von sekundären Wunden, wie beispielsweise schlecht heilenden diabetischen oder venösen Ulcera, ist auch durch Fachärzte für Allgemeinmedizin möglich. Zur Anwendung zum primären Wundverschluss sind Allgemeinmediziner im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen aber nicht berechtigt. Hinsichtlich der apparativen Voraussetzungen ist lediglich geregelt, dass nur zertifizierte Medizinprodukte verwendet werden dürfen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Ministerium in Kraft; der Bewertungsausschuss hat dann sechs Monate Zeit, um über die Vergütung zu verhandeln. Erst danach kann die Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

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