Ab April 2020Minimalkompromiss bei der EBM-Reform

Die EBM-Reform steht und kommt zum April 2020. Doch Hausärzte müssen wieder eine Kröte schlucken: die Hausbesuche wurden vertagt.

Für die meisten Vertragsärzte ändert sich mit der EBM-Reform nichts, sagt die KBV.

Berlin. Von 1. April 2020 an gilt der neue EBM, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Mittwochabend (11.12.). Doch Grund zum Jubeln ist das eher nicht: Immer wieder wurde die Reform verschoben, sodass nun nach jahrelangem, zähem Ringen ein Minimalkompromiss mit dem GKV-Spitzenverband steht. Mehr Honorar für Hausbesuche – Fehlanzeige! Erschwerend hinzu kommt, dass zwar die Punktzahl bei Gesprächsleistungen erhöht wurde, die Abwertung bei technischen Leistungen aber dazu führt, dass Hausärzte mitunter weniger in der Tasche haben als bisher, kommentiert Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann.

Zwar sei es gelungen, die sprechende Medizin auf Kosten der technischen Fächer besser abzubilden, davon betroffen seien Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie fachärztliche Internisten. „Für den Großteil der Vertragsärzte wird sich aber nicht viel ändern“, sagt KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Die Einigung sei geglückt, „ohne übermäßige Verwerfungen zu produzieren“. Das liegt daran, dass der Beschluss zur EBM-Reform in 2012 vorgibt, dass die Reform punktsummenneutral erfolgen muss. Es musste also „ohne frisches Geld“ umverteilt werden, erklärt Gassen.

Details haben KBV und GKV-Spitzenverband am Donnerstag (12.12.) veröffentlicht – in einer Fassung ohne Bewertung und einer Vergleichstabelle. Gemeinsam teilten sie mit: “Das hausärztliche Gespräch, aber auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen wurden aufgewertet.” Zudem seien Kostenstruktur und Zeiten aller Leistungen geprüft und angepasst worden. Ärzte sollen dadurch seltener in eine Plausibilitätsprüfung geraten, hofft die KBV.

Sie hatte die empirische Arbeitszeit von Ärzten mit den kalkulierten Zeiten verglichen. Im Ergebnis lagen die abgerechneten Zeiten doppelt so hoch wie die Jahresarbeitszeit! Als Konsequenz wurden die kalkulierten Zeiten im Schnitt um ein Drittel (30 Prozent) herabgesetzt, erklärt die KBV. Nicht gekürzt wurden Leistungen “mit einer festen Taktung” wie beispielsweise Gesprächsleistungen.

Der kalkulatorische Arztlohn, der in die Berechnung der Leistungsbewertung einfließt, wurde von 105.000 auf 117.060 Euro angehoben. Das entspricht der Forderung der KBV.

Hausbesuche erneut vertagt

Es überrascht daher nicht, dass Hausärzte auf die Aufwertung der Hausbesuche weiter warten müssen. Der Deutsche Hausärzteverband hatte immer wieder gefordert, dass eine angemessene Vergütung nötig ist, da Hausbesuche für Hausärzte zu einem Betrag von derzeit 22,94 Euro nicht wirtschaftlich zu erbringen seien.

Hierzu sollen die Verhandlungen Anfang 2020 wieder aufgenommen werden, kündigten KBV und GKV-Spitzenverband an. KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister wertet das als Erfolg. Denn der GKV-Spitzenverband habe gefordert, dass mehr Honorar bei den Hausbesuchen durch eine Abwertung der Versichertenpauschalen gegenfinanziert wird. „Das konnten wir auf keinen Fall akzeptieren, da dies insbesondere die Versorger getroffen hätte“, begründet Hofmeister.

Auf Nachfrage von “Der Hausarzt” verweist auch der GKV-Spitzenverband auf den “begrenzten Rahmen” für die Verhandlungen. Ausweichend antwortet Sprecherin Ann Marini auf die Frage, ob eine erneute Vertagung der Hausbesuche sowie der Vorschlag zur Abwertung der Versichertenpauschale dazu beitragen werden, dass mehr Studierende sich für den Hausarztberuf entscheiden. Marini: “Ob junge Menschen Medizin studieren, wird sicherlich von mehreren Dingen abhängen und hoffentlich nicht allein vom Geld.”

Neues Jahr, neue Verhandlungen

Neben den Hausbesuchen will die KBV im neuen Jahr weitere Punkte verhandeln, darunter die Sachkostenpauschalen und ambulantes Operieren

Unter der Maßgabe der Kostenneutralität bezeichnete Gassen die EBM-Reform vor der KBV-Vertreterversammlung am vergangen Freitag (6.12.) als „Schadensbegrenzung“. Die Vertreterversammlung lehnte daraufhin „EBM-Reformen unter dem Vorbehalt der Punktzahlneutralität“ grundsätzlich ab. Sie sprachen sich insbesondere dafür aus, dass die Krankenkassen Hausbesuche mit „neuem Geld“ finanzieren müssen.

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