Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Autogenes Training nach EBMErst K.o. für Hausarztpauschalen abwägen

Hausärzte mit einer Qualifikation zur Erbringung übender Verfahren dürfen Kurse in autogenem Training anbieten. Das müssen Sie bei der Abrechnung beachten.

Hausärzte dürfen Kurse in autogenem Training anbieten und abrechnen. Dafür brauchen sie keine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung, sie müssen aber über die Qualifikation zur Erbringung übender Verfahren (Paragraf 5 Abs. 7 bzw. Paragraf 6 Abs. 6 oder Paragraf 7 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinbarungen) verfügen.

Wichtig: Die Nrn. 35111 bis 35113 EBM fallen in den K.o.-Katalog. Das bedeutet, man muss aus betriebswirtschaftlicher Sicht überdenken, ob eine dieser Leistungen bei der Abrechnung mehr Honorar einbringt als die ansonsten im Behandlungsfall (BHF) abgerechneten EBM-Nrn. 03040 (Zusatzpauschale zur Versichertenpauschale), 03220 (Chronikerpauschale I), 03221 (Chronikerpauschale II), 03060 (Zuschlag zur 03040 EBM bei Vorhalten einer NäPA), 03061 (Zuschlag zur 03060 EBM).

Die Nrn. 35111 bis 35113 EBM sind nicht in derselben Sitzung nebeneinander abrechenbar und beispielsweise auch nicht neben den EBM-Nrn. 35100 und 35110.

In der GOÄ gibt es zwei Abrechnungspositionen für diese Leistungen (s. Tab.). Dabei ist zu beachten, dass die GOÄ keine Genehmigungspflicht kennt. Ärzte müssen aber trotzdem die fachlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen, sie sind hier aber an kein Genehmigungsverfahren gebunden. Die GOÄ-Nr. 1 (Beratung) ist neben den Nrn. 846 und 847 erlaubt, nicht aber die GOÄ-Nr. 3, da diese Leistung nur neben einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 GOÄ berechnungsfähig ist. Ein Ausschluss besteht in derselben Sitzung zur GOÄ-Nr. 725.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.