Berlin. Das neue Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit schweren Depressionen schmeichelt Hausärzten in ihrer Rolle als Koordinatoren der Versorgung zwar – eine daran geknüpfte Fortbildungspflicht jedoch macht die Anerkennung jedoch schnell zunichte. So sei angedacht, dass Hausärzte, die das DMP Depression anbieten, acht Stunden im Jahr für die entsprechende Fortbildung investieren müssen, berichtete Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IHF) im Deutschen Hausärzteverband, als Redner während des 40. Deutschen Hausärztetags in Berlin. Ein „absolutes Unding“, kommentierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärztetags, Ulrich Weigeldt.
Die Delegierten haben sich in einem entsprechenden Beschluss gegen Tendenz gestemmt, „immer neue diagnosespezifische abrechnungsrelevante Fortbildungsverpflichtungen einzuführen“.
Hausärzte statt Psychiater gefragt
Im August hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen für das DMP Depression beschlossen. Der Prozess um die Ausgestaltung habe die primärärztliche Funktion des Hausarztes noch einmal deutlich unterstrichen, skizzierte Weigeldt am Donnerstag (26. September). Denn: Zunächst hätten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Einschreibung und Koordination bei den Psychiatern ansiedeln wollen. Hier habe der Deutsche Hausärzteverband erfolgreich einschreiten können. Ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Einschreibung in das DMP Depression vorliegen, wird nun in der Regel von Hausärzten oder spezialisierten Leistungserbringern, beispielsweise Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie geprüft.
Gleichzeitig hat die Selbstverwaltung jedoch eine neue Fortbildungsverpflichtung an das DMP geknüpft, was bei den Delegierten für scharfe Kritik sorgte. „Mal abgesehen davon, dass die Zeit gar nicht reicht, die jährlichen Fortbildungsverpflichtungen für die DMP zu erfüllen und dass völlig erratisch von KV zu KV unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, ist es eine absolute Geringschätzung unserer mindestens fünfjährigen Weiterbildung“, sagte Weigeldt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), ergänzte Uwe Popert in einem Wortbeitrag, halte das für eine „wahnsinnige zeitliche Überforderung“.
Beschluss zeigt deutliche Ablehnung
Einstimmig haben die 119 anwesenden Delegierten den Bundesvorstand des Deutschen Hausärzteverbands am Donnerstag deswegen aufgefordert, die immer neuen Fortbildungsverpflichtungen zu unterbinden. Der Kompetenzerhalt sei durch eine strukturierte hausärztliche Fortbildung zu ersetzen. Die im Kollektivvertrag vorgesehene Fortbildungsverpflichtung von 250 Stunden in fünf Jahren, hieß es, werde „in den letzten Jahren zunehmend durch diagnosegebundene Fortbildungspflichten als Abrechnungsvoraussetzung immer mehr sinnfrei zergliedert“.