Die Chronikerziffern des EBM werden viel diskutiert, weniger präsent ist die Nr. 15 GOÄ. Dies liegt auch an ihren speziellen Vorgaben für die Praxen.
EBM
Die Erstbehandlung im Quartal erfolgt als Hausbesuch ohne Dringlichkeit mit den GOP 01410 und 03000. Nach gründlicher körperlicher Untersuchung findet ein ausführliches Gespräch mit der Patientin über 25 Minuten statt, abrechenbar zweimal mit der GOP 03020. Zusätzlich kann der Arzt die Chronikerpauschale 03220 ansetzen. Die Blutabnahme ist in der Versichertenpauschale enthalten.
Ein vor Ort erfolgter Blutglukose- und Urinmehrfachstreifentest wird mit den GOP 32025 und 32030 berechnet. Für ein Telefonat mit der auswärts wohnenden Tochter über die Entwicklung der letzten Monate konnte keine zusätzliche Leistung berechnet werden. Im Verlauf erneute Hausbesuche von Hausarzt (01410) und NäPA (03062, 03064), zusätzliche Abrechnung der Chronikerpauschale II (GOP 03221).
GOÄ
Nach GOÄ Abrechnung der Nrn. 50, 8, 250, 3514 und 3511, dazu dann die einzelnen Laborparameter. Die Nr. 50 wurde dabei mit dem Faktor 3,5 gesteigert, Begründung: zeitaufwendige eingehende Beratung. Das Telefonat mit der Tochter berechnet der Hausarzt mit der Nr. 4, der Erhebung einer Fremdanamnese. Im weiteren Verlauf Hausbesuche (Nr. 50 plus anfallende Sonderleistungen). Auf den Besuch der MFA wurde aus wirtschaftlichen Gründen möglichst verzichtet (Honorar Nr. 52 inkl. Wegegeld: 5,83 Euro!). Im Laufe des Jahres Abrechnung der Nr. 15 wegen Einleitung und Kontrolle flankierender Maßnahmen.
HZV
Über die Hausarztverträge (HZV) Abrechnung der vertragsspezifischen Betreuungspauschale sowie der Chronikerpauschale P3. Die Verträge im KV-Bereich Niedersachsen honorieren den Einsatz der VERAH® mit einer Pauschale, die für jeden Fall mit einer abgerechneten Chronikerpauschale P3 vergütet wird. Das Honorar beträgt für den BKK-Vertrag 9 Euro pro Quartal, für die Verträge mit der TK und IKKclassic 5 Euro. Die Chronikerziffern 03220 und 03221 sind in allen Verträgen Teil der Pauschale.