Mit deutlichen Worten kritisiert der Hausärzteverband Bremen das Konzept der Landesregierung zur geriatrischen Versorgung. Zwar erkenne dieses die Bedeutung der Hausärzte als zentrale Lotsen an; gleichzeitig würde die Versorgung nicht zuletzt durch die angedachten geriatrischen Schwerpunktpraxen weiter fragmentiert, betont Vorsitzender Dr. Hans-Michael Mühlenfeld in einem offenen Brief an Gesundheitssenatorin Prof. Eva Quante-Brandt (SPD). Die konkreten Vorschläge des im Mai verabschiedeten Konzepts konterkarierten die starke Rolle der Hausärzte, heißt es darin.
Deutlich kritisiert Mühlenfeld, dass die hausärztliche Expertise nicht in den Prozess der Konzepterstellung eingeflossen sei. „Diese Divergenz zwischen der richtigen Zielsetzung Ihres Konzeptes und der tatsächlichen, nicht zielführenden Ausgestaltung ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Sie darauf verzichtet haben, die Expertise der hausärztlichen Vertreter bzw. ihres Verbandes in die Konzeption einzubeziehen“, schreibt er in seinem Brief.
Konkret sind aus Sicht des Hausärzteverbands folgende fünf Vorhaben des Konzepts zu bemängeln:
- Sogenannte geriatrische Schwerpunktpraxen: „Diese Maßnahme würde die Versorgungsverantwortlichkeiten weiter zerstückeln und einer koordinierten Versorgung aus einer Hand eher erschweren“, heißt es im offenen Brief.
- Die Etablierung der Geriatrie als eigenständiges Fach: Geriatrie sei vielmehr eine Kompetenz, die schon heute Alltag in der hausärztlichen Arbeit sei.
- Eine Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung durch stationäre Einrichtungen: „Die notwendige wohnortnahe Versorgung ist im Versorgungsalltag nur durch Hausärztinnen und Hausärzte und eben nicht durch stationäre Einrichtungen und wenige „Schwerpunktpraxen“ sicherzustellen“, betont Mühlenfeld.
- Die Beschränkung der hausärztlichen Tätigkeit auf die „Lotsen-Funktion“ vernachlässige, dass die hausärztliche Arbeit weit über dieses „Lotsen“ hinausgehe.
- Die Einführung eines Facharztes für Geriatrie sei in der neuen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht vorgesehen, erinnert Mühlenfeld. Daher sei ein solcher auch nicht erforderlich.