Die Vergütungsunterschiede zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schlagen bedeutend zu Buche, zeigt ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Demnach wird eine ambulante Diabetes-Behandlung mit 139 Euro vergütet. Hierbei seien in der Regel einmalige Kosten für Patientenschulungen von etwa 100 Euro, die Ärzte über ein Disease-Management-Programm abrechnen können, nicht enthalten.
Die Diabetes-Behandlung im Krankenhaus hingegen koste am ersten Tag 520 Euro, bei einem weiteren stationären Tag 2.299 Euro. Die ambulanten Behandlungskosten würden damit um das 16,6fache übertroffen, rechnet das Zi vor. “Das Gutachten führt eindrucksvoll vor Augen, wo echte Wirtschaftlichkeitspotenziale im Gesundheitswesen liegen”, betont Zi-Chef Dr. Dominik von Stillfried.
Insgesamt vier exemplarische Behandlungsanlässe wurden untersucht. Bei nicht schweren kardialen Arrythmien etwa stehen 289 Euro für eine ambulante Behandlung 646 Euro bei Vorstellung im Krankenhaus gegenüber; für einen zweiten Behandlungstag fallen 1.529 Euro an.
Das Zi fordert vor diesem Hintergrund eine ortsunabhängige Gebührenordnung für alle ambulant durchführbaren Leistungen. “Diese sollten nach gleichen Kriterien vergütet werden, unabhängig davon, ob die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus erfolgt”, erklärt von Stillfried.
Auch das jüngste Gutachten des Sachverständigenrats plädiert für die Einführung einer solchen Hybrid-DRG zur ortsunabhängigen Vergütung (S. 20ff.).