Bei Patienten mit Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris kann künftig eine Überweisung zur ambulanten Behandlung mittels extrakorporaler Stoßwellentherapie (ESWT) ausgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass die Behandlungsmethode eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Laut Beschluss darf man mit der ESWT innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung allerdings nur Patienten behandeln, die bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unter Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris leiden und dadurch in ihrer gewohnten körperlichen Aktivität eingeschränkt sind.
Während dieser Zeit müssen unterschiedliche konservative Therapieansätze versucht worden sein. In Betracht kommen pharmakologische Therapien, aber auch nicht-pharmakologische Maßnahmen wie Schonung, Dehnübungen und die Verordnung von Einlagen. Pro Krankheitsepisode darf man die ESWT bis zu dreimal erbringen. Die Krankheitsepisode umfasst das Kalendervierteljahr der ersten Sitzung sowie die drei darauffolgenden Quartale.
Kommentar
Hausärzte können Patienten zur ESWT an Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin überweisen. Der G-BA-Beschluss tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um über die Vergütung zu entscheiden. Erst wenn das der Fall ist, können entsprechende Überweisungen ausgestellt werden.