Berlin. Patientenschützer fordern strengere gesetzliche Vorgaben für ärztliche Leistungen, die in Praxen selbst zu bezahlen sind. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Patienten solle zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit eingeräumt werden. Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD) sei gefordert, dies zum Schutz von Patienten gesetzlich zu regeln.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) will am Donnerstag (3. Mai) eine Bewertung von Schaden und Nutzen der meistverkauften IGeL vorstellen. Dazu gehören Früherkennungen, die die Kasse nicht bezahlt. Brysch kritisierte, oft gehe es ums Geldverdienen, wobei “Überrumpeln und Ängsteschüren” zur Verkaufstaktik gehörten. “Gerade die Gutgläubigkeit älterer Patienten wird hier häufig ausgenutzt. Damit muss Schluss sein.”
Um das Vertrauen zwischen Arzt und Patient auch beim Anbieten von IGeL zu erhalten, hat die Bundesärztekammer schon vor Jahren einen Ratgeber für Ärzte erarbeitet, der Verhaltensgrundregeln festlegt. Der MDS stellt für Patienten online Informationen zur Verfügung, die Patienten laienverständlich über Nutzen und Schaden vieler IGeL aufklären.
Mit Material von dpa