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OrganspendeÄrztetag fordert Widerspruchslösung

Eine kleine Überraschung: Der Deutsche Ärztetag fordert die Widerspruchslösung für die Organspende. Damit revidieren die Mediziner ihre Entscheidungen aus den letzten Jahren.

Erfurt. Der 121. Deutsche Ärztetag hat am Donnerstag (10.5.) die Einführung der Widerspruchslösung für die Organspende gefordert. Mehr oder weniger überraschend stimmten die Delegierten in Erfurt für einen Antrag, der vom Gesetzgeber eine solche Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) verlangt (Drs. Ic – 80).

Danach sollen Bürger künftig „im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr Nein zur Organspende formulieren“ müssen. Bislang gilt in Deutschland die Zustimmungslösung (hierzulande „Entscheidungslösung“ genannt), wonach einer Organentnahme zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden muss.

Die Ärztevertreter revidieren damit ihre bisherige Beschlusslage. Zuletzt 2011 hatte der Ärztetag in Kiel die sogenannte „Selbstbestimmungslösung“ favorisiert (Drs. I – 03) – und damit eines Beschluss aus dem Vorjahr für die Widerspruchslösung kassiert (Drs. V – 59).

Seit dem im Jahr 2012 jedoch reihenweise Verfehlung in der Allokation von Spenderorganen bekanntgeworden waren, sind die Spenderzahlen jedoch im Tiefflug. In der Folge mehren sich seit einiger Zeit die Rufe nach einem Systemwechsel hin zu einer Widerspruchslösung.

Neben zahlreichen Landes- und Bundespolitikern hatte Anfang des Jahres – erneut – der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, dieses System gefordert. Er ist bekannt als lautstarker Fürsprecher der Widerspruchslösung. Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Frank Ulrich Montgomery, forderte unlängst einen Systemwechsel. Aus medizinischer Sicht sei eine Widerspruchslösung der “Idealfall“.

Erst im Februar hatten die Niederlande ein Gesetz beschlossen, mit dem 2020 ein solches System die bisheriger Zustimmungslösung ersetzen soll. Ähnlich wie etwa in Österreich sollen Menschen, die nach ihrem Tode keine Organe spenden wollen, sich künftig in einem Register anmelden können.

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