Den Haag. Die Niederlande führen die Widerspruchslösung für die Organspende ein. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden will, muss künftig in einem Register widersprechen. Das sieht ein neues Gesetz vor, das das Oberhaus, die Eerste Kamer, am Dienstag (13.02.) in Den Haag mit knapper Mehrheit verabschiedet hat.
Das neue Recht soll 2020 in Kraft treten. Zuvor muss es noch vom König unterzeichnet werden. Bislang gilt in den Niederlanden die Zustimmunglösung. Mit rund 15 postmortalen Organspender pro eine Million Einwohner hat die Nation eine ähnlichen Spendermangel wie etwa Deutschland.
Für den Gesetzesentwurf stimmten 38 Senatoren, 36 stimmten dagegen. Die Abstimmung vor 18 Monaten im Unterhaus (Tweede Kamer) war mit einer Stimme Vorsprung noch knapper (75 vs. 74 Stimmen).
Eingebracht hatte den Antrag die Senatorin Pia Dijkstra von der linksliberalen Partei Democraten 66 (D66) bereits Ende 2012. Seither herrschte darüber eine heftige Debatte.
Das neue Gesetz sieht ein zentrales Register zur sogenannten “aktiven Spenderregistrierung” vor. Darin sollen die Bürger ab 18 Jahren zwischen Zustimmung und Ablehnung zur postmortalen Organspendeentscheiden können. Alternativ sollen sie auch angeben können, ob die Hinterbliebenen oder eine ausgewählte Person über die Organspende entscheiden sollen. Wer sich nicht registriert soll ab 2020 automatisch als Organspender gelten.
Auch in Deutschland war neuerlich die Debatte über eine mögliche Widerspruchslösung entbrannt. Hierzulande gilt eine Zustimmungslösung.