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Anklagen gegen ÄrztinnenUnion will Werbeverbot für Abtreibungen beibehalten

Thema Schwangerschaftsabbruch auf der Praxis-Webseite: Verbotene Werbung oder nötige Patientenaufklärung? Um diese Frage tobt eine hitzige Debatte – in der im Bundestag nun Union und Opposition aufeinandergeprallt sind. Angestoßen hat die Diskussion eine Anklage gegen eine Allgemeinmedizinerin.

Berlin. Eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche stößt bei CDU und CSU auf klare Ablehnung. Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) sagte am späten Donnerstagabend (22. Februar) im Bundestag, der umstrittene Paragraf 219a sei „eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben”. Er verhindere, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt werde.

Ähnlich äußerte sich auch CDU-Vize-Chefin Julia Klöckner. „Ich bin gegen eine Lockerung. Es geht darum, schwangeren Frauen, die mit sich ringen, zu helfen und das Leben des Ungeborenen zu schützen”, sagte sie.

In der Frage, inwiefern Ärzte auf ihrer Webseite auf ein solches medizinisches Angebot hinweisen dürfen, prallten im Bundestag damit konträre Positionen aufeinander. Denn FDP, Linke und Grüne hatten Gesetzentwürfe eingebracht, die die umstrittene Regelung abschaffen oder zumindest abschwächen sollen. Dieses Vorhaben unterstützen auch die Sozialdemokraten. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl betonte in der ersten Lesung am Donnerstag, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß.

6.000 Euro Geldstrafe für Ärztin

Der Hintergrund: Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Gießen die Ärztin Dr. Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die Allgemeinmedizinerin aus dem hessischen Gießen hatte auf ihrer Webseite Informationen zur Aufklärung von Patientinnen veröffentlicht.

Erst vergangene Woche wurden erneut Anklagen gegen zwei weitere Frauenärztinnen aus Hessen publik. Die Gynäkologinnen sollen laut Staatsanwaltschaft auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung angegeben haben.

Verschiedene ärztliche Berufsverbände haben sich nach den Anklagen für eine Änderung des geltenden Rechts ausgesprochen. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sieht sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs” öffentlich anbietet oder anpreist.

Ärztevertreter positionieren sich deutlich

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisiert die aktuelle Lage für Ärzte deutlich und erklärte sich jüngst offiziell solidarisch mit Hänel. Paragraf 219a berühre mehrere Grundrechte, unter anderem das Recht auf Meinungsfreiheit, das Informationsrecht, das Recht der freien Arztwahl, das Patientenselbstbestimmungsrecht sowie die Gleichheitsgrundrechte, heißt es.

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hatte den Gesetzgeber bereits im November mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution dazu aufgefordert, den Paragrafen im Sinne der gesetzlich festgelegten Patientenrechte und der Rechte von Ärzten so zu überarbeiten, dass eine sachgerechte Information nicht mehr unter Strafe gestellt wird. Auch der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sprachen sich für eine solche Überarbeitung aus. Die DEGAM schließt sich diesen Forderungen nun explizit an.

Die sachliche Information zu Schwangerschaftsabbrüchen dürfe nicht mehr bestraft werden. „Ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche gehören seit Menschengedenken zur Realität in allen Gesellschaften der Welt”, erklärt die DEGAM. „Als Allgemeinmediziner erleben und betreuen wir Familien in ihrem gesamten psychosozialen Umfeld. Ungewollt schwangere Frauen und ihre Partner (…) haben wie alle anderen Patientinnen und Patienten ein Recht auf sachliche Informationen und eine vorurteilsfreie, einfühlsame und medizinisch korrekte Behandlung.”

Ändern oder abschaffen?

Wie genau eine Änderung der Rechtslage aussehen könnte, darin ist sich auch die Opposition nicht einig. Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Paragrafen vorgelegt. Danach soll dieser so angepasst werden, dass der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellt, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Zudem soll der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzt werden. Gegen eine komplette Streichung, wie ihn Linke und Grüne fordern, spreche der hohe Wert des ungeborenen Lebens und die hohe Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung, die Schwangerschaftsabbrüche moralisch kritisch sehen.

Zunächst beraten nun die Ausschüsse über eine mögliche Änderung des Paragrafen. Ob die SPD einer Gesetzesänderung schließlich zustimmt, dürfte auch davon abhängen, ob eine große Koalition zustande kommt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag trifft zu dem Thema keine Aussage.

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