Sylt. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert, mit den Kassen eine Entfristung der Finanzierung zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur zu verhandeln. Für die Anschaffung von Konnektor und Co. müssten die Kosten voll übernommen werden. Dazu haben die Delegierten am Samstagmorgen (21. April) bei ihrer Versammlung auf Sylt einen entsprechenden Antrag einstimmig verabschiedet.
Begründet wurde der Antrag mit der noch immer geringen Anzahl zugelassener Komponenten zur Telematik-Anbindung: Auch wenn drei weitere Hersteller auf der Gesundheitsmesse conhIT die Zulassung weiterer Konnektoren angekündigt haben, ist Stand heute nur die CoKo Box der Compugroup auf dem Markt.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel hatte dazu bereits angekündigt, mit den Kassen eine Verlängerung der abgestaffelten Finanzierung zu verhandeln.
In einem zweiten Antrag zur Telematik-Infrastruktur fordern die Delegierten die Politik “umgehend” auf, die Frist zur Anbindung – aktuell Jahresende 2018 – aufzuheben und die Strafandrohungen bei Nicht-Anbindung auszusetzen.
KBV fühlt sich von Kassen “vorgeführt”
Vor der Delegiertenversammlung übte Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBV, scharfe Kritik am GKV-Spitzenverband: Nach dem Anruf Kriedels beim Schiedsamt sei jüngt ein Termin abgesagt worden – weil der beim GKV-Spitzenverband zuständige Rechtsanwalt sich krankheitsbedingt nicht hätte vorbereiten können, informierte Reis-Berkowicz in Sylt. „Wir führen uns als Institution vorgeführt und werden das nicht auf sich beruhen lassen.”
Der Roll-Out zum 1. Juli sei faktisch gestoppt, weil aktuell keine Kapazitäten zur Installation vorhanden seien. Jüngsten Zahlen der Compugroup zufolge sind 15.000 Kassen bereits angeschlossen, weitere 5000 Bestellungen warten aktuell auf die Installation vor Ort. Um die Zahlungsverpflichtung, die sich nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Installation und nicht nach der Bestellung richtet, abzuwenden, rät Reis-Berkowicz zum Schriftverkehr mit dem eigenen Software-Dienstleister. Die KV Bayerns hat dazu Informationen zusammengestellt.
Tipp: Genaue Formulierung im Vertrag prüfen
„Wir empfehlen, keinen Vertrag zu unterzeichnen, der feste Preise enthält, wenn Ihnen der TI-Dienstanbieter nicht schriftlich zusichert, dass die TI-Installation samt garantierter Durchführung des ersten VSDM noch im selben Quartal des Vertragsabschlusses erfolgen wird”, heißt es darin. „Alternativ sollten Sie ein Rücktrittsrecht einfordern, oder aber das Angebot bzw. der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, dass der TI-Dienstanbieter bei einer späteren Durchführung von TI-Installation und VSDM-Prüfung seinen Angebotspreis senkt auf das Niveau der dann zutreffenden Erstattungspauschalen laut TI-Finanzierungsvereinbarung.”
Wenn Ärzte bestellen, jedoch nicht bedient werden können, erhöhe das auch den Druck auf die Regierung, so Reis-Berkowicz. „Dann wird auch Gesundheitsminister Jens Spahn erklären müssen, warum wir mit Sanktionen belegt werden sollen.”