Über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen wird seit Jahren gestritten. Da derzeit immer mehr Menschen in Deutschland um Asyl suchen, gewinnt das Thema nun wieder an Brisanz. Denn die meisten der Ankömmlinge sind nicht geimpft oder es ist unklar, wie es um ihren Impfschutz bestellt ist, da entsprechende Nachweisdokumente fehlen.
Vielerorts sind die Aufnahmeeinrichtungen bereits mehr als voll, die Menschen leben dort dann über längere Zeit auf engstem Raum zusammen. Damit werde es wahrscheinlicher, dass dort Infektionskrankheiten ausbrechen, warnt das Robert Koch-Institut (RKI). So bestehe etwa ein „erhöhtes Risiko für Influenzaausbrüche, die dann auch nur schwer kontrolliert werden können“.
Mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat das RKI daher Anfang Oktober ein Impfkonzept für Asylsuchende vorgelegt. Die Inhalte in Kürze:
- Möglichst früh Schutzimpfungen vornehmen (am besten innerhalb der ersten Tage nach Ankunft in einer Aufnahmeeinrichtung)
- Werden Impfstoffe knapp, sollen Kinder bevorzugt geimpft werden
- Bricht eine impfpräventable Erkrankung aus, sollen die Bewohner der betroffenen Einrichtung prioritär Impfungen erhalten, um die weitere Verbreitung zu verhindern.
- Zudem sollen Einrichtungen erwägen, ob zusätzlich zum Mindest-Impfangebot alle Bewohner gegen saisonale Influenza geimpft werden.
Geimpft oder ungeimpft?
Für Ungeimpfte oder Asylsuchende, bei denen der Impfstatus nicht klar ist, haben RKI und STIKO ein Mindest-Impfangebot ausgearbeitet. Dabei haben sie das Alter der Betroffenen, die epidemiologische Bedeutung der Erkrankungen, das Risiko für Ausbrüche sowie den Schweregrad möglicher Erkrankungen berücksichtigt.
Liegt eine Grundimmunisierung vor, sollen niedergelassene Ärzte die Nachimpfungen gemäß der STIKO-Empfehlung im weiteren Verlauf vervollständigen, wenn die Asylsuchenden von den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt worden sind. Menschen, die bereits dokumentiert gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio geimpft sind, sollen einmal eine Auffrischimpfung erhalten – bei Erwachsenen, wenn die Impfung zehn Jahre zurück liegt, bei Kindern nach fünf Jahren. Bei Masern und Röteln reiche es aus, wenn bei Erwachsenen eine Impfung dokumentiert sei, bei Kindern soll auch hier eine zweite Impfung erfolgen.
Ärzte sollen möglichst alle Impfungen in einem Ausweis erfassen. Liegt kein Impfpass vor, stellt das RKI über das Impfkonzept ein Ersatzdokument bereit. Zudem wäre es aus Sicht des RKI wünschenswert, dass alle in einer Einrichtung verabreichten Impfstoffdosen erfasst werden.
Nach Deutschland kommen auch viele minderjährige Flüchtlinge, die allein reisen. Das RKI weist Ärzte daher darauf hin, dass Minderjährige selbst in eine Behandlung einwilligen können, sofern sie „nach ihrer geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung des Eingriffs ermessen können“. Dies heißt für die Praxis: Ärzte müssen im Einzelfall beurteilen, ob die Einsichtsfähigkeit gegeben ist. Im Zweifel sei die Einwilligung der Personensorgeberechtigten – meist das Jugendamt – einzuholen.
Reichen die Impfstoffe?
Mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge wird wohl auch die Nachfrage nach Impfstoffen zunehmen. Schon zu Jahresanfang war etwa kurzzeitig der Impfstoff gegen Masern knapp, in den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Produktionsausfälle beim saisonalen Influenza-Impfstoff.
„Im Moment haben wir aber keinen Hinweis auf eine Knappheit beim Impfstoff gegen saisonale Influenza“, sagte eine Sprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegenüber „Der Hausarzt“. Inzwischen hat das Institut eine Online-Datenbank eingerichtet, die jederzeit Auskunft über Lieferengpässe gibt.
Gröhe will Weg für Gesundheitskarte ebnen
Für Ärzte bisher ein schwieriges Unterfangen ist die Abrechnung ihrer Leistungen, die sie bei der Versorgung von Flüchtlingen erbringen. Denn dies ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Viele Länder befürworten daher eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge, wie es sie bereits seit Jahren in Bremen und Hamburg gibt. Einen Überblick gibt unsere interaktive Deutschlandkarte.
Ärzte rechnen dann zunächst – wie bei gesetzlich Versicherten – über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Leistungen von Asylsuchenden werden aber nicht von der GKV finanziert. Denn letztendlich kommen die Kommunen gegenüber den Kassen für diese Kosten auf.
Insbesondere für Flächenstaaten ist es bisher sehr schwer, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, da jede Kommune mit einer Krankenkasse dazu einen Vertrag vereinbaren müsste. Am 24. September haben sich Bund und Länder daher bei ihrem Flüchtlingsgipfel darauf geeinigt, die rechtlichen Regelungen zu vereinfachen. Den Ländern bleibt es dann aber weiterhin selbst überlassen, ob sie eine Karte einführen wollen oder nicht, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Neben dem Impfkonzept des RKI zählt zu den Maßnahmen von Bund und Ländern, dass die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden soll. Daher sollen Ärzte, Psychotherapeuten und psychosoziale Einrichtungen zur „kontinuierlichen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge ermächtigt werden“, heißt es. Zudem will man Flüchtlinge, die früher einen Gesundheitsberuf ausgeübt haben, an der Seite von deutschen Ärzten als medizinische Helfer in Aufnahmeeinrichtungen einsetzen.
Die Maßnahmen sind Teil des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das das Bundeskabinett am 29. September beschlossen hat. Die politische Koordinierung soll von jetzt an Kanzleramtschef Peter Altmeier (CDU) übernehmen. In der operativen Umsetzung und Abstimmung ist nach wie vor das Bundesinnenministerium federführend.
Materialien für die Praxis
Verschiedene Institutionen haben vielfach bereits Materialien für die Praxis erarbeitet.
Patienteninformationen
- KBV-Info zur Einnahme von Antibiotika in sechs Sprachen
- KBV-Info zu Antibiotika-Resistenzen in sechs Sprachen
- KBV-Info zum Inhalieren in mehreren Sprachen
- KBV-Info zu Asthma in mehreren Sprachen
- KBV-Info zu COPD und Exazerbationen in mehreren Sprachen
- KBV-Info zu Depressionen und ein Ratgeber für Angehörige in sechs Sprachen
- KBV-Info zu Diabetes und Augen sowie Füße in mehreren Sprachen
- KBV-Info zu Herzschwäche in mehreren Sprachen
- KBV-Info zur Koronaren Herzkrankheit (KHK) und Verhalten im Notfall in mehreren Sprachen
- KBV-Info zu akuten und chronischen Rückenschmerzen in mehreren Sprachen
Anamnese
- Anamnesebögen in 14 Sprachen von Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
- Zeigewörterbuch
- Hausärzteverband Niedersachsen: Schweigepflichtsentbindung nach europäischem Standard für arabisch sprechende Patienten, Anamnesebogen auf Hocharabisch (Syrien u. Eritrea), Anamnesebogen auf Persisch (Iran, Irak und Afghanistan)
- Anamnesebogen in 13 Sprachen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen
Behandlung
- Einnahmeplan für Medikamente in sieben Sprachen der KV Hessen
- Flyer Asylbewerber als Patienten von Amrut und Gesundheit in Deutschland e.V.
- Informationen des RKI zu häufig vorkommenden Erkrankungen bei Migranten und Flüchtlingen.
- Merkblatt zum Schutz vor Infektionen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Prävention
- KBV-Informationsblatt zum Hautkrebs-Check in fünf Sprachen
- KBV-Kopiervorlage zum Check-up 35 in fünf Sprachen
- KBV-Flyer zur J1 in fünf Sprachen
Impfen
- Das RKI hat Informationen zu Impfungen und Einwilligungserklärung in 16 Sprachen aufbereitet.
- KBV-Impf-Flyer in fünf Sprachen