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Mit der Klinikreform wird die Große Koalition das Umschlagverfahren abschaffen. Grund dafür sind immer wieder vorkommende Verstöße der Krankenkassen, wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag deutlich macht. Denn bisher landen die Briefe mit Patientenunterlagen für den Medizinischen Dienst (MDK) zunächst auf dem Tisch der Kassen. Sie sollen diese ungeöffnet an den MDK weiterleiten, weshalb Ärzte die Umschläge meist mit „Ärztliche Unterlagen nur vom MDK zu öffnen“ kennzeichnen.

Immer wieder stellt die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung bei Kontrollen jedoch fest, dass die Kassen Kenntnis von den Unterlagen erlangen. Die Gesetzesänderung soll daher nun mehr Sicherheit schaffen. Künftig sollen die Kassen dann zwar noch für den MDK Patientenunterlagen bei Ärzten anfordern dürfen. Ärzte schicken die Unterlagen dann aber nur noch direkt an den MDK. Derzeit stimmen sich GKV-Spitzenverband, der Spitzenverband des MDK (MDS) und das Bundesgesundheitsministerium ab, wie die Neuregelung umgesetzt werden soll. Solange bleibt das Umschlagverfahren in bisheriger Form noch bestehen. Die Klinikreform soll geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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