Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sein Sondergutachten zum Thema Krankengeld übergeben. Demnach steigen seit 2006 die Krankengeldausgaben stärker als die übrigen Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. 2014 erreichten die Ausgaben für Krankengeld mit 10,6 Milliarden Euro ihren bisherigen Höchststand.
Um künftig vermeidbare Krankengeldausgaben zu begrenzen, zeigt der Sachverständigenrat einige gesundheitspolitische Handlungsoptionen auf. Dazu gehört auch der Vorschlag, die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung nach skandinavischem Vorbild einzuführen. Damit würde es erkrankten Erwerbstätigen ermöglicht, entsprechend ihrem Gesundheitszustand ihrer Arbeit in Teilen nachzugehen. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung würde das Arbeitsentgelt entsprechend der Arbeitsunfähigkeit reduziert und durch ein Teilkrankengeld ergänzt. Die Einstufung sollte ausschließlich im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen und bei einer Veränderung des Gesundheitszustands angepasst werden können.
In den Anregungen sieht Bundesgesundheitsminister Gröhe wichtige Anstöße und eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Maßnahmen. Den vollständigen Text des Gutachtens finden Sie unter: www.svr-gesundheit.de