Wie steht es um die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)? Antworten wird der Deutsche Ärztetag in Hamburg vom 24. bis zum 27. Mai bringen. Seit 2011 arbeiten die Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) unter der Leitung von Dr. Franz Bartmann an einer grundlegenden Novellierung.
Die Tatsache, dass eine Reform der MWBO alle Fachgebiete betrifft und auch das Selbstverständnis einiger Fächer in Frage stellt, war bei den letzten Novellierungen immer der Grund für mehr oder weniger kontroverse Debatten bei Ärztetagen. Dies hatte auch dazu geführt, dass die ersten Entwürfe einer neuen Struktur der MWBO, die auf der Grundlage einer „Kompetenzpyramide“ formuliert waren, stark kritisiert wurden.
Hintergrund für diese Systematik war der Wunsch, die Weiterbildungsinhalte zu entschlacken. Zu diesem Zweck wurden die in der Weiterbildung zu erwerbenden Inhalte verschiedenen (Kompetenz-) Ebenen zugeordnet. Dadurch entstand allerdings der Eindruck, dass typische allgemeinmedizinische Inhalte auf einer niedrigeren Kompetenzstufe angesiedelt sind. Denn das höchste Kompetenzlevel („Beherrschen“) war denjenigen Qualifikationen vorbehalten, die durch Kennzahlen nachweisbar, also typischerweise eher technischer Natur sind.
Von dieser Hierarchisierung der Kompetenzen ist mittlerweile Abstand genommen worden zugunsten von sogenannten „Weiterbildungsmodi“. Bei Anhörungen in der Bundesärztekammer wurde deutlich, dass mittlerweile fast 100 Prozent aller notwendigen Kompetenzen im Fachgebiet Allgemeinmedizin auf der (ehemals höchsten) Ebene des „Beherrschens“ angesiedelt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Vertreter der Allgemeinmedizin gegenüber einer Novellierung der MWBO zu erhöhen.
Logbuch bleibt
Ganz wegfallen werden durch die Reform der MWBO die „(Muster-) Richtlinien“, in denen bislang die Kennzahlen definiert wurden, die nachzuweisen sind, um den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu belegen. Die zum Teil völlig überhöhte Anzahl nachzuweisender – insbesondere technischer – Untersuchungen, hat in der Vergangenheit häufig zu viel Unwillen und Unzufriedenheit sowohl bei den Weiterbildern wie auch bei den Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) geführt. Um die Tätigkeiten und die erworbenen Kompetenzen dennoch belegen zu können, wird ein neues elektronisches Instrument der Dokumentation entwickelt, das Bestandteil der MWBO sein soll. Dieses Dokument, das den Arbeitstitel „Logbuch“ behalten hat, soll in Zukunft die Richtlinien ablösen.
Welches sind die zentralen Forderungen des Hausärzteverbandes in den weiteren Verhandlungen mit der BÄK? Besonders wichtig wird es sein, die notwendigen und bereits jetzt in der Praxis und Weiterbildungsordnung vorhandenen Qualifikationen der Koordination, Patientensteuerung und Langzeitbetreuung weiter zu stärken.
Diese typischen und für die hausärztliche Betreuung unverzichtbaren Qualifikationen, die strukturiert nur in der Allgemeinmedizin erworben werden können, sind das Handwerkszeug für jeden Allgemeinmediziner. Es ist deswegen von großer Bedeutung, dass die Weiterbildung obligatorisch zum Teil in der Praxis eines Facharztes/Fachärztin für Allgemeinmedizin erfolgt. Auch wenn andere Fachgebiete wie die Innere Medizin zum Teil die hausärztliche Versorgung abdecken, ist es unstrittig, dass ein Facharzt für Allgemeinmedizin auch in der Praxis eines Allgemeinarztes weitergebildet werden muss.
Den obligatorischen WB-Abschnitt Innere Medizin sollen ÄiW nach der Vorstellung des Hausärzteverbandes auch in der ambulanten Versorgung leisten können. Damit würde sich die obligatorische Weiterbildungszeit in der Klinik verkürzen. Um eine breite Weiterbildung auch in anderen patientennahen Fächern zu ermöglichen, werden weiterhin 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung notwendig sein, wobei mindestens zwei Fächer absolviert werden müssen.
Beim Deutschen Ärztetag gibt es einen Sachstandsbericht. 2017 sollen die Delegierten des Ärztetags dann über die novellierte MWBO abstimmen. Bis dahin müssen die Vertreter der Allgemeinmedizin in Berufsverband und Fachgesellschaft die hohe Kompetenz und Qualifikation der Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin auch in der neuen MWBO einfordern.
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