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Forum PolitikSpätestens ab Mitte 2018 wird die Praxis (zwangs)digitalisiert

Ärzte und Psychotherapeuten sind seit 2011 mit eGK-fähigen Kartenterminals (Geräten, die eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) lesen können) ausgestattet. Diese Lesegeräte ermöglichen auch einen Datenabgleich. Updates können die Geräte um zusätzliche Funktionen erweitern. Die Aktualisierung der Versichertendaten – das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – ist eine solche erste Online-Anwendung, die auf dieser Grundlage eingeführt werden soll.

Bei der Aktualisierung der Versichertendaten wird über eine Online-Verbindung zwischen der Praxis und der Krankenkasse des Patienten geprüft, ob die Versichertendaten (Name, Adresse, Versichertenstatus usw.) aktuell sind und die eGK gültig ist. Dadurch sollen ungültige, verloren und gestohlen gemeldete Karten bei der Inanspruchnahme von Leistungen erkannt werden. Die Überprüfung der Daten erfolgt beim ersten Patientenbesuch im Quartal online, wenn die Karte eingelesen wird. Dabei werden die auf der eGK gespeicherten Stammdaten quasi automatisch aktualisiert.

Die Aktualisierung kann jedoch erst starten, wenn die Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Nach einer Probephase soll dies bis 2018 umgesetzt sein. Ab Juli 2018 sind dann alle Ärzte und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, die Versichertendaten auf der eGK online zu prüfen und zu aktualisieren. Allein dieser Vorgang dürfte viel Leerlauf in den Praxen bedeuten und kostbare Zeit, die eigentlich dem Patienten gewidmet werden sollte, verbrauchen.

Kommentar

Damit die Praxis an das System angebunden werden kann, braucht sie Konnektoren, die nach erfolgreicher Erprobungsphase wahrscheinlich Mitte 2017 am Markt verfügbar sind. Damit das funktioniert braucht man aber zusätzlich eine Praxiskarte (SMC-B), die man bei einem Trustcenter erhält, sobald ein Anschluss an die TI möglich ist.

Kommen Praxisinhaber der Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement nicht nach, droht ab dem 1. Juli 2018 eine Kürzung der Vergütung von pauschal einem Prozent und zwar so lange, bis die VSDM-Prüfung erfolgt. Auch die Praxissoftware muss natürlich entsprechend angepasst werden – und das kostet Geld. Wer als Hausarzt die Altersgrenze erreicht hat oder die Praxisaufgabe zeitnah bevorsteht, sollte sich deshalb überlegen, ob er die Umstellung noch mitmacht.

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