Wir wollen etwas Licht ins Dunkel der Bescheinigungen bringen und Ihnen an den Beispielen zeigen, dass manche Bescheinigung unter Umständen eine weitreichende, auch finanzielle Bedeutung für den Patienten hat.
Was steht in der Gebührenordnung als Legende zur GOP 70: „Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Dabei ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als ein Beispiel für eine Vielzahl von Bescheinigungen erwähnt, die beim Hausarzt anfallen.
Aber schon bei der AU für Privatpatienten fängt häufig die Diskussion an. Immer wieder bemängeln Patienten, dass die private Krankenversicherung diese Gebühr nicht erstatte. Dies ist auch korrekt, da eine derartige Bescheinigung nicht der Krankenbehandlung dient. Dennoch sollte man Wünschen, dafür andere Positionen einzutragen, nicht nachkommen; denn es ist einfach Abrechnungsbetrug.
Entscheidend ist, dass es sich auch bei einer Bescheinigung um eine ärztliche Leistung handelt, die unabhängig davon, ob sie von einem Dritten erstattet wird, honorarpflichtig ist.
Weitere Gründe für das Ausstellen einer Bescheinigung sind u.a.:
Fehlzeiten von Schulern wegen Krankheit
-
Sportbefreiungsbescheinigungen
-
Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen
-
Anwesenheitsbescheinigungen
-
Prüfungsfähigkeit
-
Tauglichkeitsbescheinigungen (Arbeit, Sport etc.)
-
Reiserücktritt (ohne Angabe von Gründen) u.a.m.
Zu dieser Auflistung ist zu bemerken, dass die GOP 70 bei Anfall anderer Untersuchungsleistungen immer zusätzlich zu berechnen ist. Man sollte nicht davon ausgehen, dass bei Tauglichkeitsuntersuchungen o.ä. die Bescheinigung in der Untersuchungsgebühr enthalten ist.
Gesondert zu liquidieren sind evtl. anfallende Porto- und Versandkosten, die nach Paragraf 10 Abs. 3 GOÄ lediglich bei der Zusendung einer Liquidation ausgeschlossen sind. Um beim Patienten gar nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass die Praxis hier Schwarzgeld kassiert, sollte man grundsätzlich eine Quittung ausstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung nicht Teil einer Privatrechnung ist, zum Beispiel bei kurzen Bescheinigungen für GKV-Patienten.
Praxiserprobt sind dabei vorgedruckte Quittungen, bei denen dann nur noch der Name eingetragen werden muss (s. Beispiel). Um darüber hinaus das Handling in der Praxis zu vereinfachen, sollte man vorzugsweise einen runden Eurobetrag liquidieren – dies aber dann auch mit dem entsprechenden Multiplikator: 2,146-fach. Eine liquidierte Bescheinigung pro Arbeitstag ergibt im Jahr einen Honorarumsatz von circa 1.000 Euro – eine Summe, deren Reinertrag zum Beispiel auch für ein Praxisessen gesponsert werden kann.
Quellen: GOÄ in der aktuell gültigen Fassung