Berlin Bei den künftigen elektronischen Patientenakten (E-PA) für alle muss aus Sicht von Patientenschützern auch ein kostenloser Ausdruck möglich sein.
Sonst hätten vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Die technische Umsetzung müsse in den Praxen erfolgen. “Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten.”
Forderung an Bundesgesundheitsminister
Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine “erste Abschrift” unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden.
“Wenn Digitalisierung bedeutet, dass aus unseren Praxen Copyshops werden sollen, ist das schon ein schlechter Scherz! In unseren Praxen arbeiten hochqualifizierte Teams, die dringend in der Versorgung gebraucht werden und die jetzt schon kaum mehr Zeit für das Notwendigste haben. Und jetzt sollen sie lieber am Drucker stehen, statt die Patientinnen und Patienten zu betreuen und mitzuversorgen? Das hat weder etwas mit Digitalisierung noch mit Patientenschutz zu tun. Natürlich erhalten unsere wenigen smartphonelosen Patientinnen und Patienten, wann immer notwendig, die wichtigsten Befunde auch künftig noch per Ausdruck, das steht doch außer Frage – aber eine elektronische Akte mit Ausdruckgarantie einzuführen, wäre an Absurdität kaum zu überbieten”, meint Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zu Bryschs Vorschlag.
E-Akte als lebenslanger Begleiter
Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten nach einem bereits beschlossenen Gesetz der Ampel-Koalition eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen – es sei denn, der Versicherte lehnt es für sich ab. Die Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Medikamente, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten.
Dies soll auch Arznei-Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Abrufbar sein sollen die E-Akten auch am Smartphone. Als wählbares Angebot waren sie bereits 2021 eingeführt worden, sie werden bisher aber kaum verwendet.
Quelle: at mit Material von dpa