Lungenkrebs-Früherkennungs-VerordnungLungenkrebs: Bundesministerium gibt Go für Screening

Starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren dürfen sich künftig jährlich einer Lungenkrebsfrüherkennung unterziehen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine Verordnung erlassen, nach der sich starke Raucherinnen und Raucher (mindestens 25 Jahre Tabakkonsum sowie mindestens 15 Packungsjahre) im Alter von 50 bis 75 Jahren jährlich einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen.

Mittlerweile sei durch Studien belegt, dass der Nutzen eines systematischen Screenings mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personen die strahlenbedingten Risiken überwiegt, begründet das Ministerium die Entscheidung in einer Mitteilung.

Die Verordnung stellt zudem Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals (etwa abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie), die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme. Zudem dürfen nur moderne Geräte zum Einsatz kommen. Ärztinnen und Ärzte müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen.

Allerdings: Eine Kosten-Übernahme durch die GKV ist erst nach einem entsprechenden Beschluss des G-BA möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit für seine Entscheidung.

Quelle: Mitteilung des BMUV, online 17. Mai

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.