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Ständige ImpfkommissionPneumokokken-Impfung: Konjugat- statt Polysaccharid-Vakzine

Die STIKO empfiehlt für Ältere und chronisch Kranke sowie bei beruflicher Indikation ab sofort den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff und nicht mehr den 23-valenten Polysaccharidimpfstoff. Für Kinder bleibt es zunächst bei den alten Impfempfehlungen.

Die Impfung schützt: Personen ≥60 Jahre haben ein besonderes Risiko für schwere invasive Pneumokokken-Erkrankungen.

Berlin. Aufgrund der Verfügbarkeit eines zusätzlichen 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20, Apexxnar®) und positiver Studiendaten aktualisiert die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Pneumokokken-Impfempfehlung für

  • Personen ≥60 Jahren,
  • zur Indikationsimpfung für Erwachsene ab 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren (angeborene oder erworbene Immundefekte, sonstige chronische Krankheiten, anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis) sowie
  • zur beruflichen Indikationsimpfung.

Für die Standardimpfung von Personen ≥60 Jahre wird nun die Verwendung von PCV20 empfohlen und nicht mehr die Anwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23). Personen ≥ 60 Jahre, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollten eine Impfung mit PCV20 in einem Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23-Impfung erhalten.

Dieses Vorgehen wird aufgrund der anzunehmenden höheren Effektivität von PCV20 gegenüber PPSV23 und der begrenzten Schutzdauer von PPSV23 empfohlen.

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.

Auch für Personen ≥18 Jahre mit den oben genannten Risikofaktoren wird die Verwendung von PCV20 empfohlen und nicht mehr die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung.

Auch hier sollten Personen, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13+PPSV23) erhalten haben, in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann laut STIKO bereits im Mindestabstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.

Ebenso sollte bei beruflicher Indikation eine Impfung mit PCV20 erfolgen. Die Anwendung von PPSV23 wird hier ebenfalls nicht mehr empfohlen. Auch hier gilt: Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft sind, sollten bei anhaltender Exposition frühestens im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

Für Kinder <18 Jahre gelten weiterhin die bisherigen Pneumokokken-Standard- bzw. Indikationsimpfempfehlungen. Über die Empfehlung von PCV20 für Kinder und Jugendliche wird nach der Zulassung für diese Altersgruppe, voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024, entschieden, berichtet die STIKO.

Nur bei Impfungen bei Kindern mit Vorerkrankungen kommt PPSV23 also noch zum Einsatz (Näheres zu den Impfempfehlungen bei Kindern finden sich im Epid Bull 20/23).

“Die Modellierungsergebnisse deuten darauf hin, dass durch die Impfung von Personen ≥60 Jahre mit PCV20 insgesamt deutlich mehr Fälle verhindert werden können und niedrigere NNV zur Verhinderung einer Hospitalisierung bzw. eines Todesfalls erforderlich sind als bei der Impfung mit PPSV23”, begründet die STIKO unter anderem ihre Entscheidung.

Würden 30 Prozent aller 60-Jährigen im Zeitraum von 2024 – 2033 mit PCV20 anstelle von PPSV23 geimpft, können zusätzlich 1.761 IPD-Fälle, 5.634 Hospitalisierungen durch NBPP sowie 993 krankheitsbedingte Sterbefälle verhindert werden.

Quelle: Epid Bull 39/23

 

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