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44. Hausärztinnen- und HausärztetagTI-Störungen: Praxen bei Ausfall analog der Deutschen Bahn entschädigen

Einig sind sich die Hausärztinnen und Hausärzte, dass Digitalisierung immer wichtiger wird, um auch in Zukunft die medizinische Versorgung sicherzustellen. Der derzeitige „Technikschrott“ treibt ihnen allerdings nach wie vor eher Tränen in die Augen. Kein Wunder also, dass sich wieder viele Anträge auf dem 44. Hausärztinnen- und Hausärztetag um die Digitalisierung drehten.

Die Telematikinfrastruktur sollte funktionieren. So einfach das klingt, so wenig klappt es in den Praxen.

Berlin. „Das E-Rezept muss reibungslos funktionieren“ oder Die elektronische Patientenakte praktikabel umsetzen“ – so selbstverständlich viele Anträge zur Digitalisierung klingen, wissen doch viele Hausärztinnen und Hausärzte aus ihren Praxen, wie wichtig es ist, derartiges immer wieder zu betonen und zu fordern.

Besonders die AG Digitales um Dr. Kristina Spöhrer (Landesverband Niedersachsen), Dr. Jana Husemann (Landesverband Hamburg) und Dr. Tilo Schneider (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern) kümmern sich im Hausärztinnen- und Hausärzteverband um die Anforderungen, die Hausarztpraxen an digitale Anwendungen haben. In mehreren Anträgen haben sie detailliert formuliert, was Hausärztinnen und Hausärzte brauchen und was auf keinen Fall sein darf.

Beim Antrag „Das E-Rezept muss einfach und reibungslos funktionieren“ betonte die AG Digitales nicht nur, dass die Ausstellung eines E-Rezeptes den Praxisalltag nicht behindern darf, sondern auch, dass im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes auf die geplanten Sanktionen gegen die Ärzteschaft verzichtet werden sollte.

Modellversuche bitte nur in Sommerquartalen!

Wie schwierig die Umsetzung des E-Rezeptes in den Praxen derzeit ist, machte eine Detailbitte einer Kollegin deutlich: Wenn schon Modellversuche zur Digitalisierung durchgeführt werden, dann bitte nur im Sommer und nicht in den Winterquartalen I und IV, wenn in den Praxen sowieso schon Landunter ist.

In diesem Zusammenhang wies Dr. Irmgard Landgraf (Landesverband Berlin) auf eine Umfrage hin, die Ende Dezember bundesweit in den Praxen ankommen wird. Für die Umfrage habe der Landesverband Kontakt mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) aufgenommen. Thema der Umfrage soll sein: Was sollen gute PVS-Systeme aus Sicht der Praxen erfüllen?

Wahnsinn von Praxen fernhalten

Auch der Antrag „Elektronische Patientenakte praktikabel umsetzen“ wurde mehrheitlich von den Delegierten angenommen. In dem Antrag, erklärte Spöhrer, seien nochmals die Grundstandards zusammengefasst worden, „die eingehalten werden müssen, damit Praxen nicht in den Wahnsinn laufen.“

Die zusätzliche Forderung von Dr. Reto Schwenke, dass es Patienten nicht erlaubt sein sollte, Daten in der Elektronischen Patientenakte zu ändern, musste Spöhrer leider ablehnen. Das sei zwar eine sinnvolle Forderung, allerdings sei die Akte im Gesetz nicht so angelegt, meinte Spöhrer.

Ein weiterer Antrag betraf die Quote für telemedizinische Leistungen, der kontrovers diskutiert wurde. Während einige fanden, die Ausweitung der Telemedizin sei abzulehnen, plädierten andere dafür. Schließlich sei die Versorgung ohne Telemedizin künftig voraussichtlich nicht mehr zu stemmen.

Kontroverse Meinungen bei Telemedizin

Außerdem forderten Nachwuchsärztinnen und – ärzte diese Möglichkeit und es geben andere Konkurrenten um die Gunst des Nachwuchses. Allerdings, räumte Spöhrer einen schwierigen Spagat ein, müsste in diesem Bereich – neben der Ausweitung – verhindert werden, dass andere – statt der Hausärztinnen und Hausärzte – die Strukturen übernehmen.

Dr. Samina Rasch (Landesverband Nordrhein-Westfalen) betonte, wie wichtig es ist, telemedizinisch arbeiten zu können. 70 Prozent der Hausärzteschaft sei mittlerweile weiblich. „Die Kolleginnen werden es nicht mehr schaffen, in der Praxis zu sein und gleichzeitig Kinder groß zu ziehen“, sagte Rasch. Aber auch junge Patientinnen und Patienten auf Geschäftsreise würden ihre Befunde gerne einfach mal am Telefon besprechen.

Telemedizinische Leistungen würden zunehmend auch ältere Patientinnen und Patienten nachfragen, fügte Landgraf hinzu. „Wenn wir diese Leistungen erbringen, sollten wir sie auch abrechnen können“, forderte die hausärztliche Internistin.

Echter Mehrwert: Automatisch kein Regress

In einem weiteren Antrag forderte die Delegiertenversammlung die Politik, Kammern, KVen und weitere Leitungserbringer auf, Maßnahmen zu ergreifen, die einen echten Mehrwert und Nutzen aus den vorhandenen digitalen Strukturen bieten. Dazu nennt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband auch zwei konkrete Vorschläge:

  1. Automatisierte Prüfverfahren beim Einlösen von Rezepten in Apotheken. Diese dürfen bei Annahme keinen Regress zur Folge haben.
  2. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (bzw. zukünftig die digitale Version) muss verpflichtend so in die digitalen PflegeVerwaltungsSysteme integriert sein, dass eine direkte (und zukünftig auch digitale) Übermittlung im Austausch mit den Arztpraxen sicher und ohne Zeitverzug möglich ist.

Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich von den Delegierten angenommen.

Für Störungen und Ausfälle haften

Fällt künftig die Telematikinfrastruktur (TI) mal wieder aus oder TI-Anwendungen sorgen für Störungen im Ablauf, sollen laut dem Willen der Hausärztinnen und Hausärzte die Verursacher nicht mehr einfach so davonkommen sollen.

Der Gesetzgeber soll gesetzliche Regeln schaffen, so heißt es in einem weiteren, mehrheitlich angenommen Antrag, dass in solchen Fällen TI-Betreiber für Ausfall der notwendigen Technik haften und schadensersatzpflichtig werden.

Für Ausfallzeiten durch technische Störungen oder bei fehlendem Nachweis des störungsfreien Betriebs soll der Betreiber eine angemessene Entschädigung, zum, Beispiel analog zur Entschädigung der Deutschen Bahn, an die betroffenen Praxisinhaber zahlen müssen.

Ja zu neuer Agentur – aber nur mit Hausarztpraxen

Im Digitalgesetz ist die Gründung einer Nationalen Agentur für Digitale Medizin vorgesehen. Dazu soll die Gematik umgebaut werden. Das befürworten die Hausärztinnen und Hausärzte auch, allerdings unter Bedingungen.

Das Bundesgesundheitsministerium sollte die neue Agentur so ausgestalten, dass die Hausärztinnen udn Hausärzte auf jeden Fall in die Prozesse eingebunden sind.

Dazu müsse die neue Gematik eng mit den hausärztlichen Praxen zusammenarbeiten und zum Beispiel auch Hospitationen in den Praxen durchführen, um umfassende Erfahrungen zu sammeln.

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