Berlin. Die erste Runde der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ist wie erwartet ohne Einigung geendet. Eine zweite Runde soll am 24. August im Bewertungsausschuss stattfinden.
Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes um 10,2 Prozent, während die Kassen lediglich eine Steigerung um 2,1 Prozent geboten haben.
„Die Krankenkassen verkennen völlig die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, da sie sich ausschließlich mit veralteten Daten auseinandersetzen”, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach dem ersten Verhandlungstag (9. August).
Die KBV begründete ihre Forderungen mit den explodierenden Kosten und dem akuten Mangel an qualifiziertem Personal. „Wir brauchen eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel, damit die Praxen noch arbeitsfähig sind“, betonte Gassen. Ansonsten würden mehr und mehr Ärzte ihren Leistungsumfang reduzieren müssen.
Hausärzte fordern “faire Anpassung im zweistelligen Bereich”
Davor hatte auch der Deutsche Hausärzteverband zum Start der Verhandlungen gewarnt. Bundesvorsitzender Dr. Markus Beier fordert eine “faire Anpassung im zweistelligen Bereich”. Ein “lächerliches” Ergebnis wie im vergangenen Jahr – ähnlich dem jetzigen Angebot der Kassenseite war der Orientierungswert um nur zwei Prozent angehoben worden – dürfe sich keinesfalls wiederholen, so Beier. Andernfalls habe dies deutliche Konsequenzen für die Versorgung.
In den vergangenen Jahren hat die Erhöhung des Orientierungspunktwertes stets (weit) unter der Inflationsrate gelegen: Zuletzt ist der Wert als Basis für die Vergütung jeglicher ärztlicher Leistungen zum 1. Januar 2023 auf 11,4915 Cent (2022: 10,9871 Cent) gestiegen – also um zwei Prozent. Die Inflation lag zum Zeitpunkt der damaligen Verhandlungen bei 10,4 Prozent.
Inflation und Personalkosten in Forderung mitbedacht
In der von der KBV geforderten Steigerung sind neben den üblicherweise zu berücksichtigenden Kostensteigerungen des Vorjahres (2022 zu 2021) auch Gelder für eine Erhöhung der Gehälter des nicht ärztlichen Personals – konkret 300 Euro brutto pro Monat – sowie eine einmalige Inflationsausgleichsprämie für das laufende Jahr enthalten. Letztere orientiert sich mit 3000 Euro am Abschluss der kommunalen Kliniken.
Außerdem fordert die KBV eine Anhebung der Kostenpauschalen sowie eine Vergütung des erheblichen Mehraufwandes infolge von Arzneimittelengpässen.
Regionale Verhandlungen starten im Herbst
Die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie, die wie der Orientierungswert jährlich festzulegen sind, hatte der Bewertungsausschuss bereits im Juli beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die dann im Herbst beginnen.