Berlin. Von 1. Juli an erhalten Ärztinnen und Ärzte, die Menschen bei Arbeits- und Wegeunfällen versorgen, dafür fünf Prozent mehr Honorar. Dies ist die erste Anhebung von insgesamt fünf bis einschließlich 2027. Darauf haben sich die Gesetzliche Unfallversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt, wie letztere am Donnerstag (25.5.) mitteilte.
In fünf Jahren jeweils zum 1. Juli sollen ärztliche Leistungen nach UV-GOÄ demnach um die Grundlohnsummenentwicklung steigen, jedoch höchstens um fünf Prozent. Dies betreffe alle Leistungen, die bei Arbeits- und Wegeunfällen nach UV-GOÄ berechnet werden können, macht die KBV deutlich.
Hingegen nicht umfasst seien Teile der UV-GOÄ, die mit anderen Berufsgruppen verhandelt werden. Zudem greift die Erhöhung nicht für PCR-Tests: Hier sollen die Nummern 4780, 4782, 4783 und 4785 entsprechend der tatsächlichen Kosten noch neu bewertet werden, heißt es. red