Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

CoronaimpfungHonorar für hessische Praxisteams geklärt

Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche Kassen haben endlich ihren Streit um die Vergütung der Coronaimpfung beigelegt. Das Ergebnis für Praxen liegt in ähnlicher Spanne wie in anderen Regionen.

16,50 Euro erhalten Hessens Ärztinnen und Ärzte für die Coronaimpfung.

Frankfurt/Main. Der Streit um die Honorierung der Corona-Impfungen in Hessen ist beigelegt: Versicherte müssen das Geld für die Auffrischungsimpfung nun doch nicht vorstrecken. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Hessen haben nach einem “zähen Ringen” eine Einigung erzielt, wie die KV am Donnerstag (21.9.) mitteilte.

Damit können die Praxen nun auch in Hessen die Impfung direkt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Impfung ein Honorar von 16,50 Euro: 10 Euro für die Leistung und 6,50 Euro für die Sachkosten. Wichtig: Alle zusätzlichen Leistungen der Impf-Verordnung (unter anderem Besuch, Beratung, Erstellen von Impfzertifikaten) sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr abrechenbar und auch mit der neuen Regelung nicht berechnungsfähig, erinnert die KV.

In Hessen hatte es länger gedauert als in anderen Bundesländern, sich auf die Vergütung zu einigen. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen verringere sich durch die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der bürokratische Aufwand erheblich, so die Vorstandsvorsitzenden der KV, Frank Dastych und Armin Beck, laut Mitteilung. “Für die Patientinnen und Patienten, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, bedeutet die Einigung, dass sie für die Impfung nun nicht mehr in finanzielle Vorleistung gehen müssen.”

Quelle: dpa/lhe

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.