In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist. Künftig soll der Satz lauten: “Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke”, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
Bisher lautet die Formulierung: “…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer (BÄK) für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe.
Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben.
red