Wer rechtzeitig plant, kann die Erbschaftssteuer oft komplett vermeiden. Denn steuerrechtlich gibt es viel Gestaltungsfreiraum – aber auch Tücken.
Das Erbschaftssteueraufkommen beträgt pro Jahr zwar nur rund acht Milliarden Euro, das sind nur ein Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland. Dennoch kann diese Steuer für den einzelnen Betroffenen ausgesprochen ärgerlich sein, hat doch der Erblasser zur Erlangung seines Vermögens schon bis zu 42 Prozent Einkommenssteuer, 19 Prozent Umsatzsteuer und für die Immobilien auch schon 3,5 – 6 Prozent Grunderwerbssteuer bezahlt. Nun sollen die Erben auch noch 7 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen.
Die gute Nachricht: Bei rechtzeitiger professioneller Gestaltung kann die Erbschaftssteuer häufig komplett vermieden oder zumindest sehr stark reduziert werden. Dabei kommt es auf die Höhe des Vermögens, auf die Zahl der Erben und deren Verwandtschaftsgrad an.
Nach 30 Jahren selbstständiger ärztlicher Tätigkeit ist oft ein ordentliches Vermögen vorhanden. Wenn es keine erbrechtlichen Regelungen gibt (Testament oder Erbvertrag), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist häufig so nicht gewünscht.
Steuerlich noch schlechter ist meist ein “Berliner Testament” – bei dem zunächst der noch lebende Partner erbt und erst nach dessen Tod die Kinder. Das ist zwar sinnvoll, solange die Kinder und das Vermögen klein sind, später aber nicht mehr.
Gestaltungen nach Eintritt des ersten Erbfalles
Ist erst ein Elternteil verstorben, gibt es zwar immer noch Gestaltungsmöglichkeiten, um das Schlimmste zu verhindern. Diese sind aber beschränkt und häufig, auch wegen der Auswirkungen auf die Verteilung des Erbes, nicht gewünscht.
Gestaltungen (lange) vor Eintritt des ersten Erbfalles
Hier ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen viele Tricks und Kniffs, aber auch üble Fallen zu beachten sind.
Bei dem Wunsch, Erbschaftssteuer zu sparen, ist immer die Versorgungssicherheit der Eltern das erste Gebot. Erst danach kommt das Interesse der Kinder, nämlich die Vermeidung von Erbschaftssteuer. Häufig lässt sich aber beides geschickt miteinander verbinden und zudem wird durch die Transparenz der Entscheidungen der Eltern der Familienfrieden gewahrt.
Streitanfällige Erbengemeinschaften mit unklaren Zuordnungen werden von vornherein vermieden. Bei den Erbschaftssteuergestaltungen müssen immer auch die zivilrechtlichen Auswirkungen berücksichtigt werden, ebenso wie eventuelle Auswirkungen bei Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer.
Meist lassen sich Erbschaftssteuerersparnisse in Höhe von mehreren 100.000 Euro im Vergleich zum ungeregelten Nachlass erzielen. Abbildung 1 zeigt die Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis.