Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen zusätzlich eine Meningokokken-B-Impfung neben der Impfung mit einem Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.
Der G-BA ist damit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission gefolgt. Die Impfung mit einer Meningokokken-B-Vakzine ist damit zulasten der GKV möglich für gesetzlich versicherte
- Katastrophenhelfer,
- je nach Exposition Entwicklungshelfer und medizinisches Personal sowie für
- Kleinkinder, wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht.
red